Bundesliga>

Rechtsstreit zwischen Bobic und Hertha vor dem Landesgericht

Bobic-Kündigung nun vorm Landgericht

Die Klage von Fredi Bobic gegen seine Kündigung bei Hertha BSC wird nun doch nicht vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Der Fall Bobic gegen Hertha geht vor das Landesgericht
Der Fall Bobic gegen Hertha geht vor das Landesgericht
© FIRO/FIRO/SID
Die Klage von Fredi Bobic gegen seine Kündigung bei Hertha BSC wird nun doch nicht vor dem Arbeitsgericht verhandelt.

Im Streit um die Kündigung von Herthas früherem Geschäftsführer Fredi Bobic ist nun das Landesgericht Berlin zuständig. Wie das Arbeitsgericht der Hauptstadt am Freitag mitteilte, habe man mit einem Beschluss vom 30. März den Fall an die dortige Kammer für Handelssachen verwiesen.

Zuletzt war die für Anfang April angesetzte Verhandlung vor dem Arbeitsgericht abgesagt worden. Wie dieses dem SID bestätigt hatte, habe der Beklagte geltend gemacht, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei. "Die Zuständigkeitsfrage stellt sich hier im Hinblick auf die Geschäftsführerposition des Klägers", so eine Sprecherin des Arbeitsgerichts.

Bobic war Ende Januar beim Fußball-Bundesligisten Hertha BSC entlassen worden und hatte daraufhin im Februar beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht.