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FC Bayern: Mindestlohn-Ärger! Zoll deckt Verstöße auf und verhängt Nachzahlung

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FC Bayern: Mindestlohn-Ärger! Zoll deckt Verstöße auf und verhängt Nachzahlung

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Mindestlohn-Ärger beim FC Bayern

Ermittlungen des Hauptzollamts München ergeben, dass der FC Bayern seinen Angestellten im Nachwuchsbereich zu wenig bezahlt hat. Der Rekordmeister muss eine Nachzahlung entrichten.
Rekordnationalspieler Lothar Matthäus hat deutliche Kritik an Bayern-Star Joshua Kimmich geübt. Vor allem seine Offensivausflüge fallen Matthäus negativ auf.
SPORT1
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von SPORT1

Mindestlohn-Wirbel beim FC Bayern!

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Der Münchner Zoll hat sein im November 2021 eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Rekordmeister abgeschlossen und diverse Verstöße festgestellt.

Laut einer offiziellen Mitteilung des Hauptzollamts München vom Donnerstagmorgen hat der FC Bayern zwischen November 2016 und November 2021 mehrere Arbeitskräfte in seinem Nachwuchszentrum auf 450-Euro-Basis beschäftigt und bezahlt, „obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher war“.

„Das Hauptzollamt München hat gegen den Münchner Fußballverein einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen“, erklärte Pressesprecher Thomas Meister. Zudem werden die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert.

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FC Bayern zahlte Angestellten zu wenig Gehalt

Der Zoll fand während des Verfahrens heraus, „dass der Fußballverein in seinem von ihm betriebenen Nachwuchsleistungszentrum nicht den Mindestlohn entrichtet hat“. Außerdem kam der Verein „seinen Aufzeichnungsverpflichtungen hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden nicht bzw. nicht richtig und vollständig nach“.

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Der FC Bayern äußerte sich ebenfalls in einer Pressemitteilung zu dem abgeschlossenen Verfahren. „Im Ergebnis wird die FC Bayern München AG die rechnerisch ermittelten Unterschreitungen an die Bundeskasse entrichten“, heißt es dort.

Der Verein habe bereits im Herbst 2020 am Campus „strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. Hierzu gehören etwa die Anpassungen der Stundenlöhne, entsprechende umfassende Handlungsanweisungen an die jeweils Verantwortlichen, sowie die Einführung eines engmaschigen Monitorings zur Beibehaltung der strukturellen Vorkehrungen“.

Seit Juli 2021 soll es im Mannschaftsbereich bei den Jugendmannschaften keine geringfügig Beschäftigten mehr geben.