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Verurteilt? Unschuldig? Der aktuelle Stand im Prozess um Jérôme Boateng

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Verurteilt? Unschuldig? Der aktuelle Stand im Prozess um Jérôme Boateng

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Der aktuelle Stand im Boateng-Prozess

Jérôme Boateng ist zurück beim FC Bayern. Dabei läuft seit Jahren ein Gerichtsprozess gegen ihn. Zweimal wurde bereits ein Urteil gesprochen - so ist der Stand in dem Fall.
Jerome Boateng steht kurz vor einer Unterschrift beim FC Bayern München - Der 35-Jährige trainiert heute erstmals mit, allerdings machten die Bayern den Vorhang zu.
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Jérôme Boateng ist zurück beim FC Bayern. Dabei läuft seit Jahren ein Gerichtsprozess gegen ihn. Zweimal wurde bereits ein Urteil gesprochen - so ist der Stand in dem Fall.

Diese Personalie sorgt für Wirbel: Jérôme Boateng ist zurück beim FC Bayern - nach einem ersten Training mit seinem Ex-Team hat der Innenverteidiger zwar noch keinen Vertrag unterschrieben, der Vorgang wirft aber schon jetzt viele Fragen auf.

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Auf der einen Seite geht es um die sportliche Sinnhaftigkeit einer möglichen Verpflichtung, Boateng hat seinen Zenit im Alter von 35 Jahren längst überschritten. Auf der anderen Seite geht es um Boatengs Probleme abseits des Platzes. Denn gegen den zuletzt vereinslosen Ex-Weltmeister läuft nach wie vor ein Gerichtsprozess.

Zum mittlerweile dritten Mal wird der Fall verhandelt, im Raum steht der Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung. Bis zu einem endgültigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. SPORT1 zeigt den aktuellen Stand im Boateng-Prozess - ein Datum für den nächsten Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Boateng-Urteil hält rechtlicher Prüfung nicht stand

In dritter Instanz hatte das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I vor kurzem aufgehoben. Das Gericht gab sowohl der Revision des Fußballers als auch jenen der Staatsanwaltschaft und der früheren Partnerin Boatengs statt.

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Eine andere Kammer muss die Beweisaufnahme vollkommen neu starten. Als Folge der Revisionen von Staatsanwaltschaft und Ex-Partnerin könnte Boateng auch eine härtere Verurteilung als die angefochtene zu 120 Tagessätzen drohen.

Zur Begründung erklärte das Oberste Landesgericht einem Gerichtssprecher zufolge, Boatengs Revision habe wegen eines fehlerhaften Befangenheitsantrags Erfolg. Über diesen Befangenheitsantrag sei unter Mitwirkung eines von Boateng abgelehnten Richters entschieden worden - dies sei unzulässig gewesen.

Der Vorsitzende Richter Dr. Nikolaus Stackmann hatte festgestellt: „Das Urteil des Landgerichts hält nicht mal im Ansatz einer rechtlichen Prüfung stand.“ Es habe mehrere Verfahrensfehler gegeben.

Boateng wäre vorbestraft gewesen

Boateng war im November vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung seiner früheren Lebensgefährtin verurteilt worden. Da sich die Strafe aus 120 Tagessätzen zusammensetzt, wäre Boateng damit vorbestraft.

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In der ersten Instanz verurteilte das Amtsgericht München Boateng 2021 ebenfalls, allerdings nur zu 60 Tagessätzen. Damit wäre er nicht vorbestraft. Die Geldstrafe lag damals mit 1,8 Millionen Euro höher - dies lag allerdings daran, dass Boateng damals noch deutlich besser verdient hatte und ein Tagessatz von 30.000 Euro angesetzt worden war.

In den beiden ersten Verfahren sahen es die Gerichte als erwiesen an, dass der damalige Spieler von Bayern München während eines Karibikurlaubs vor mehr als drei Jahren seine damalige Partnerin verletzt und beleidigt hatte.

Innenverteidiger Boateng hatte 2014 den WM-Titel geholt. Er spielte zuletzt bei Olympique Lyon in Frankreich, seit dem Ende der vergangenen Saison ist Boateng vereinslos. Seine Rückkehr in die Allianz Arena zum Legenden-Spiel der Champions-League-Sieger von 2013 vor einigen Wochen sorgte für Kritik von vielen Fans.