Bei der TSG Hoffenheim geht es rund. Der Bundesligist sieht sich in einen juristischen Prozess mit dem Spielerberater Roger Wittmann verwickelt - und hat nun vor Gericht einen erstaunlichen Punktsieg errungen.
Bundesliga: Lüge aufgedeckt! Paukenschlag im TSG-Prozess
Lüge! Paukenschlag im TSG-Prozess
Wittmann, der über Jahre hinweg großen Einfluss auf die Personalpolitik der TSG gehabt haben soll, war mit einem Haus- und Stadionverbot belegt worden. Der 65-Jährige hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt.
Vor dem Landgericht Heidelberg verlangte er eine Begründung für die Maßnahme des Klubs; in der Hoffnung, den Ausschluss rückgängig machen zu können. Die daraufhin von Hoffenheim angeführten Begründungen hatten es dann in sich.
TSG macht brisante Vorwürfe öffentlich
Der Bundesligist wirft Wittmann vor, mehrere Verantwortliche des Vereins bedroht und beleidigt zu haben, wie aus übereinstimmenden Berichten von kicker und Bild hervorgeht.
Im Detail: Dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, Dr. Markus Schütz, habe er Schläge angedroht. Frank Kramer, der als Direktor Sport tätig ist, wurde von Wittmann angeblich als „Affe“ beschimpft. Und der Vereinsvorsitzende und Mitgesellschafter Jörg Albrecht sei gar mit dem Begriff „Wichser“ bedacht worden, nachdem dieser einen Transfer abgelehnt hatte.
Besonders brisant wurde die Gerichtsverhandlung, als Hoffenheims Sport-Geschäftsführer Andreas Schicker diesen Vorgang mit einer eidesstattlichen Erklärung unterstrich. Wittmann ließ daraufhin über seine Anwältin wissen, dass er diesen Ausdruck nie verwendet habe.
Die Anwältin verwies dabei ihrerseits auf eine eidesstattliche Erklärung ihres Mandanten, die dem Gericht aber noch nicht vorlag. So hätte Aussage gegen Aussage gestanden - doch die TSG hatte noch ein Ass im Ärmel.
Wittmann macht dem Klub ein Angebot
Der Klub legte eine von Wittmann verschickte Audiodatei vor, die den „Wichser“-Vorwurf bewies. Wittmann war also der Lüge überführt. Und hätte sich mit einer falschen eidesstattlichen Erklärung beinahe einer Straftat schuldig gemacht. Richterin Ute Schneiderat wies darauf hin, dass eine solche zumindest im Raum stehe.
Später bot die Wittmann-Seite dann eine Unterlassungserklärung an, mit dem Vorsatz, künftig auf eine entsprechende Wortwahl verzichten zu wollen.
Ein Urteil zum eigentlichen Gegenstand des Prozesses, des Stadionverbots, ist in rund einer Woche zu erwarten. Fraglich ist allerdings ohnehin, ob ein Sieg Wittmanns vor Gericht eine echte Wende im Zwist mit dem Verein bedeuten würde.
Der Klub will sich, so schreibt es unter anderem der kicker, klar von dem Einfluss des Beraters distanzieren, obwohl Klub-Mäzen Dietmar Hopp die Ausgrenzung seines langjährigen Weggefährten im Interview mit SPORT1 jüngst als „große Schweinerei“ bezeichnet hatte.