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Kein Wiederholungsspiel zwischen VfL Osnabrück und RB Leipzig

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Kein Wiederholungsspiel zwischen VfL Osnabrück und RB Leipzig

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Skandal-Spiel wird nicht wiederholt

Nach dem Skandal-Spiel im Pokal zwischen Osnabrück und Leipzig entscheidet das DFB-Sportgericht: Es wird kein Wiederholungsspiel geben, RB wird als Sieger gewertet.
Schiedsrichter Martin Petersen (r.) wurde von einem Feuerzeug getroffen
Schiedsrichter Martin Petersen (r.) wurde von einem Feuerzeug getroffen
© Imago

Das Skandal-Spiel von Osnabrück wird nicht wiederholt: Zweitligist RB Leipzig ist am Grünen Tisch in die zweite Runde des DFB-Pokals eingezogen.

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Das DFB-Sportgericht wertete die am Montagabend in der 71. Minute vom Unparteiischen abgebrochene Partie der Sachsen beim drittklassigen VfL Osnabrück nachträglich 2:0 für Leipzig.

Schiedsrichter Martin Petersen war von einem aus dem VfL-Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden und hatte dabei eine leichte Gehirnerschütterung erlitten.

Wiederholung rechtlich nicht möglich

"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0: 2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz.

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Und weiter: "Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich."

Die Verantwortlichen des Zweitligisten akzeptierten das Urteil umgehend, das teilte ein Vereinssprecher mit. Osnabrück verwies zunächst auf interne Beratungen, teilte dann aber mit, dass der Verein keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen werde.

Die Leipziger hatten am Morgen nach dem Skandal-Spiel von sich aus eine Neuauflage des Spiels angeboten - dies spielte bei der Urteilsfindung dann aber keine Rolle.

"Faire Geste" ändert nichts

"Das ist als faire Geste zu werten, ändert aber nichts an der Entscheidung des Sportgerichts. Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit", sagte Lorenz: "Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein.

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Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht."

Auf den VfL, der sportlich gegen Leipzig überzeugt hatte, kommen zudem noch weitere Sanktionen zu.

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Wegen des Feuerzeugwurfes ermittelt der DFB-Kontrollausschuss, der aller Voraussicht nach eine Anklage vor dem Sportgericht erheben wird. Mindestens eine empfindliche Geldstrafe droht.

Vorwürfe von Rangnick

RB-Trainer und -Sportdirektor Ralf Rangnick hatte unabhängig von dem Vorfall in der 71. Minute schwere Vorwürfe erhoben.

"Das ganze Spiel über flogen Feuerzeuge, Trinkbecher und andere Wurfgegenstände in Richtung unserer Spieler sowie unserer Auswechselspieler, die sich gerade warmliefen", hatte er gesagt: "Wenn ich mit Frau und Familie da gewesen wäre, wüsste ich gar nicht, wo ich hätte stehen sollen, um mich halbwegs sicher zu fühlen."

Etwaige Strafzahlungen an den DFB will der VfL an den Täter weiterreichen - sollte dieser denn ermittelt werden.

Noch hat die Polizeiinspektion Osnabrück offenbar keinen Verdächtigen im Visier, der Klub setzte am Donnerstag 5000 Euro Belohnung für Hinweise aus, die zur Ergreifung des Täters führen.

"Es handelt sich um eine Straftat, die es aufzuklären gilt. Wir werden gegen den Täter vorgehen und Regressansprüche stellen", hatte Geschäftsführer Jürgen Wehlend gesagt.

Präsident Hermann Queckenstedt entschuldigte sich in aller Form bei Petersen, Leipzig und seiner eigenen Mannschaft, "die um die Früchte ihrer Leistung gebracht worden" sei.