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Wegen Infusion: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sturm

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Wegen Infusion: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sturm

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Wegen Infusion: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sturm

Gegen den 45 Jahre alten Sturm und einen Physiotherapeuten besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz.
Felix Sturm bei seinem bislang letzten Kampf
Felix Sturm bei seinem bislang letzten Kampf
© IMAGO/MARCO WOLF/SID/IMAGO/Marco Wolf
. SID
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von SID

Gegen den früheren Box-Weltmeister Felix Sturm ist wegen einer möglicherweise verbotenen Infusionsanwendung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf der ARD. Gegen den 45 Jahre alten Sturm und einen Physiotherapeuten besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz.

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Nach einem ARD-Bericht im vergangenen Jahr hatte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die NADA habe "auf Basis des Anti-Doping-Gesetzes nach Ausstrahlung des ARD-Berichts den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt", sagte der NADA-Vorstandsvorsitzende Lars Mortsiefer damals dem SID, es sei eine sogenannte informatorische Mitteilung gewesen.

Sturm war im Januar 2023 in den Sozialen Medien auf einem Foto zu sehen gewesen, das ihn während einer Infusion bei einem Physiotherapeuten und Heilpraktiker zeigte. Dessen Praxis veröffentlichte das Foto, die ARD konfrontierte die NADA mit dem Vorgang.

Infusionen, bei denen mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit innerhalb von zwölf Stunden verabreicht werden, sind für Leistungssportler verboten. Sie stehen auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), weil sie Dopingsubstanzen im Körper verschleiern können. Die WADA-Verbotsliste ist auch Grundlage des deutschen Anti-Doping-Gesetzes. Ausnahmen sind Notfall-Behandlungen oder Sondergenehmigungen.

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Nach dem Anti-Doping-Gesetz drohen Sturm und seinem Betreuer für den Fall einer Anklageerhebung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - sofern ihm eine Dopingabsicht nachgewiesen werden kann. Sturm, der 2020 zu einer Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war, ist vorbestraft.

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Sportrechtlich hat Sturm wohl keine Konsequenzen zu fürchten, weil sich der Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) nicht dem WADA-Code unterworfen hat. In den Dopingbestimmungen des Verbandes sind Infusionen zudem nicht explizit erwähnt.

Der Heilpraktiker, der bei Sturm die Infusion durchgeführt hatte, bestätigte der ARD-Dopingredaktion laut sportschau.de vor der Veröffentlichung des Beitrages, dass Sturm 250 Milliliter Kochsalzlösung plus angeblich Vitamin C erhalten habe.

Sturm war als Boxer zuletzt noch aktiv, im Dezember 2023 besiegte er den Türken Sükrü Altay. Ein folgender Kampf ist noch nicht angesetzt.