Rene Dupree spielte in der WWE einst den bösen Klischee-Franzosen - mit Glitzerrobe, französischer Flagge und Pudel Fifi. Nun hat der franko-kanadische Wrestler eine potenziell folgenreiche Sammelklage gegen das Showkampf-Unternehmen eingereicht.
Brisante Millionenklage gegen die WWE
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Der 32-Jährige sieht sich und andere um Millionen Dollar geprellt, die die WWE durch die Verbreitung ihrer alten Kämpfe auf dem WWE Network verdient.
Das Network ist eine Streaming-Plattform im Stil von Netflix und seit ihrem Start Anfang 2014 ein Pfeiler des WWE-Geschäftsmodells geworden.
Aus Duprees Sicht muss das Unternehmen ihn für seinen Beitrag dazu ausbezahlen, weswegen er nun ein Bundesgericht in Connecticut eingeschaltet hat.
25 Prozent aus "nicht erfundener Technologie"
Dupree - eigentlich: Rene Goguen - habe 2003 einen Vertrag unterschrieben, in dem er die Rechte an seinem WWE-Charakter an die Liga abtrat, im Gegenzug sei ihm jedoch ein Anteil der Einnahmen aus Lizenzprodukten zugesichert worden - DVDs und ähnliches.
Darunter sei ein 25-Prozent-Anteil an Einnahmen aus "anderer Technologie, inklusive noch nicht erfundener Technologie". Genau darunter fällt aus Duprees Sicht das Network.
Durch die Nicht-Bezahlung der daraus entstehenden Tantiemen verstoße die WWE gegen diverse Gesetze, Dupree fordert sie nun ein.
WWE-Anwalt zeigt sich gelassen
Das Thema umtreibt nicht nur Dupree, sondern auch viele andere Ex-Wrestler der WWE. Die Klage und potenzielle Folge-Prozesse könnten sie viele Millionen Dollar kosten - ihr Anwalt Jerry McDevitt zeigt sich im Gespräch mit dem Hollywood Reporter jedoch gelassen.
Dupree habe 2011 einen Vertrag unterschrieben, der die Ansprüche, die er nun erhebt, null und nichtig mache, erklärte McDevitt – ohne Details aus dem angeblich vertraulichen Abkommen zu nennen.
Er habe Duprees Anwalt darauf hingewiesen: "Seine Antwort ließ darauf schließen, dass er davon nichts wusste."
McDevitt verwies zudem auf einen ähnlichen Prozess des Ex-Wrestlers Steve Ray gegen den Fernsehsender ESPN, der alte Kämpfe auf seinem Klassiker-Kanal ausstrahlte. Dieser ging zu Gunsten des beklagten Senders aus.