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Europäischer Gerichtshof: Semenya wird emotional

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Europäischer Gerichtshof: Semenya wird emotional

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Semenya vor Gerichtshof emotional

Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya kämpft auf der ganz großen juristischen Bühne gegen die Testosteron-Regel des Leichtathletik-Weltverbandes - und hofft auf einen Erfolg.
Caster Semenya im Europäischen Gerichtshof
Caster Semenya im Europäischen Gerichtshof
© AFP/SID/FREDERICK FLORIN
. SID
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von SID
Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya kämpft auf der ganz großen juristischen Bühne gegen die Testosteron-Regel des Leichtathletik-Weltverbandes - und hofft auf einen Erfolg.

Emotionale Worte auf großer Bühne: Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya (33) hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut für die Aufhebung der so genannten Testosteron-Regel des Weltverbandes World Athletics geworben.

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"Ich hoffe, dass die Entscheidung des Gerichtshofs den Weg dafür ebnen wird, dass die Menschenrechte aller Sportlerinnen ein für alle Mal mit aller Kraft geschützt werden", sagte die Südafrikanerin am Mittwoch nach einer Anhörung in Straßburg: "Und dass sie alle jungen Frauen dazu inspiriert, sie selbst in ihrer ganzen Vielfalt zu sein und sich zu akzeptieren."

Semenya kämpft an mehreren Fronten

Es gehe in der juristischen Auseinandersetzung nicht mehr um ihre eigene "Karriere. Es geht darum, dass ich mich für das Richtige einsetze, dass ich mich für diejenigen einsetze, die nicht für sich selbst kämpfen können", sagte die ehemalige 800-m-Läuferin.

Semenya, die als Person mit "Abweichungen in der sexuellen Entwicklung (DSD)" eingestuft wird, aber rechtlich immer als weiblich identifiziert wurde, hat sich geweigert, Medikamente zur Senkung ihres Testosteronspiegels einzunehmen. Die Olympiasiegerin von 2012 und 2016 durfte seit 2019 deswegen nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.

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Dagegen klagt Semenya seit Jahren und hatte vor dem EGMR zuletzt auch einen juristischen Teilerfolg erzielt. Die darauffolgende Berufung des Schweizer Bundesgerichts, die von World Athletics unterstützt wird, wird nun vor der höchsten EGMR-Kammer endgültig verhandelt und dort somit entschieden, inwieweit die Testosteron-Regel von WA diskriminierend ist.