Der Ukrainer Wladyslaw Heraskewytsch will seine nachtrÀgliche Teilnahme am olympischen Skeleton-Wettbewerb einklagen. Der 27-JÀhrige zieht gegen seine Disqualifikation vom Donnerstagmorgen vor die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofes CAS.
Olympia: Heraskewytsch macht Drohung nach Disqualifikation wahr
Heraskewytsch macht Drohung wahr
Der WM-Vierte beantragt die Aufhebung der Entscheidung der Jury des Weltverbandes IBSF und âals einstweilige MaĂnahme des CAS die Wiederaufnahme mit sofortiger Wirkung in die Olympischen Winterspiele 2026 oder alternativ die DurchfĂŒhrung eines vom CAS ĂŒberwachten offiziellen Laufs bis zur endgĂŒltigen Entscheidung des Wettkampfsâ, wie der Gerichtshof mitteilte.
Es sei ein Einzelschiedsrichter ernannt worden, âder die Angelegenheit dringend prĂŒfen sollâ. Es werde zunĂ€chst ein âoperativer Beschlussâ erwartet, also ein Urteil ohne BegrĂŒndung. Zum derzeitigen Zeitpunkt sei es vonseiten der Ad-hoc-Kammer des CAS ânicht möglich, einen genauen Zeitrahmen fĂŒr eine operative Entscheidung anzugebenâ.
Olympia: Helm mit PortrÀts als Ursache
Die Ad-hoc-Abteilung des Sportgerichtshofs bestĂ€tigte am Donnerstagabend, man habe einen Antrag des 27-JĂ€hrigen gegen den Internationalen Bob- und Skeletonverband um 16.30 Uhr registriert. Heraskewytsch hatte bereits am Morgen, kurz nach seinem Rauswurf, diesen Schritt angekĂŒndigt.
Es scheint auch aufseiten der Richter Eile geboten: Die ersten beiden LĂ€ufe wurden am Donnerstagmorgen im Eiskanal von Cortina dâAmpezzo ausgetragen, die letzten beiden finden am Freitagabend statt.
Heraskewytsch hatte beabsichtigt, im Wettkampf einen Helm mit PortrĂ€ts ukrainischer Athleten zu tragen, die im Angriffskrieg durch Russland ihr Leben verloren haben, was vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als unvereinbar mit der Olympischen Charta bezĂŒglich der Richtlinien zum Ausdruck von Athleten angesehen wurde.
War der Ausschluss unverhĂ€ltnismĂ€Ăig?
Heraskewytsch hatte zuvor dem IOC und der IBSF mitgeteilt, dass er den Helm tragen wĂŒrde, auch nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass er unter diesen UmstĂ€nden nicht zugelassen wĂŒrde. Der Helm wurde von ihm bereits wĂ€hrend der Skeleton-Trainingseinheiten der Winterspiele verwendet.
âHerr Heraskewytsch argumentiert, dass der Ausschluss unverhĂ€ltnismĂ€Ăig sei, nicht durch technische oder sicherheitstechnische VerstöĂe gestĂŒtzt werde und ihm einen irreparablen sportlichen Schaden zufĂŒgeâ, so der CAS.