Der Ukrainer Wladyslaw Heraskewytsch will seine nachträgliche Teilnahme am olympischen Skeleton-Wettbewerb einklagen. Der 27-Jährige zieht gegen seine Disqualifikation vom Donnerstagmorgen vor die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofes CAS.
Olympia: Heraskewytsch macht Drohung nach Disqualifikation wahr
Heraskewytsch macht Drohung wahr
Der WM-Vierte beantragt die Aufhebung der Entscheidung der Jury des Weltverbandes IBSF und „als einstweilige Maßnahme des CAS die Wiederaufnahme mit sofortiger Wirkung in die Olympischen Winterspiele 2026 oder alternativ die Durchführung eines vom CAS überwachten offiziellen Laufs bis zur endgültigen Entscheidung des Wettkampfs“, wie der Gerichtshof mitteilte.
Es sei ein Einzelschiedsrichter ernannt worden, „der die Angelegenheit dringend prüfen soll“. Es werde zunächst ein „operativer Beschluss“ erwartet, also ein Urteil ohne Begründung. Zum derzeitigen Zeitpunkt sei es vonseiten der Ad-hoc-Kammer des CAS „nicht möglich, einen genauen Zeitrahmen für eine operative Entscheidung anzugeben“.
Olympia: Helm mit Porträts als Ursache
Die Ad-hoc-Abteilung des Sportgerichtshofs bestätigte am Donnerstagabend, man habe einen Antrag des 27-Jährigen gegen den Internationalen Bob- und Skeletonverband um 16.30 Uhr registriert. Heraskewytsch hatte bereits am Morgen, kurz nach seinem Rauswurf, diesen Schritt angekündigt.
Es scheint auch aufseiten der Richter Eile geboten: Die ersten beiden Läufe wurden am Donnerstagmorgen im Eiskanal von Cortina d’Ampezzo ausgetragen, die letzten beiden finden am Freitagabend statt.
Heraskewytsch hatte beabsichtigt, im Wettkampf einen Helm mit Porträts ukrainischer Athleten zu tragen, die im Angriffskrieg durch Russland ihr Leben verloren haben, was vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als unvereinbar mit der Olympischen Charta bezüglich der Richtlinien zum Ausdruck von Athleten angesehen wurde.
War der Ausschluss unverhältnismäßig?
Heraskewytsch hatte zuvor dem IOC und der IBSF mitgeteilt, dass er den Helm tragen würde, auch nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass er unter diesen Umständen nicht zugelassen würde. Der Helm wurde von ihm bereits während der Skeleton-Trainingseinheiten der Winterspiele verwendet.
„Herr Heraskewytsch argumentiert, dass der Ausschluss unverhältnismäßig sei, nicht durch technische oder sicherheitstechnische Verstöße gestützt werde und ihm einen irreparablen sportlichen Schaden zufüge“, so der CAS.