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Tennis: In andere Anstalt verlegt - so geht es Boris Becker im Gefängnis

So geht es Becker im Gefängnis

Ein halbes Jahr nach Haftantritt äußert sich Boris Beckers Anwalt zum Zustand seines Mandanten. Einen Zeitpunkt für die Abschiebung nach Deutschland gibt es noch nicht.
Die deutsche Tennis-Legende Boris Becker wurde am Freitagnachmittag von einem Londoner Gericht zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Ein halbes Jahr nach Haftantritt äußert sich Boris Beckers Anwalt zum Zustand seines Mandanten. Einen Zeitpunkt für die Abschiebung nach Deutschland gibt es noch nicht.

Nach rund einem halben Jahr Gefängnis geht es Boris Becker laut Angaben seines Anwalts „den Umständen entsprechend gut“.

Bei der dpa erklärte Christian-Oliver Mosen, Becker füge „sich konstruktiv in den Gefängnisalltag ein“. Der 54-Jährige könne demnach jederzeit telefonieren und mit der Außenwelt in Kontakt treten. (NEWS: Alles Wichtige zum Tennis)

Nachdem Becker Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte, wurde er am 29. April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die ersten Wochen verbrachte Becker in dem für Überfüllung, Dreck und Gewalt berüchtigten Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden.

Becker ins Huntercombe-Gefängnis verlegt

Mittlerweile sitzt er im Huntercombe-Gefängnis, welches unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. Nach Angaben der Anstalt leben dort rund 480 Männer in Einzel- sowie Gemeinschaftszellen. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und Sport zu treiben.

Wann Becker die Haft verlassen darf, ist ungewiss. Seinem Urteil zu Folge könnte die zweite Hälfte seiner Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

„Ebenso ist derzeit unklar, ob und gegebenenfalls wann er nach Deutschland abgeschoben wird“, berichtete Moser. Das britische Innenministerium wollte den Fall Becker nicht kommentieren, erklärte aber allgemein: „Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht.“