Zwar sind im Tennis Ausraster eher verpönt, jedoch kommen sie in der Hitze des Gefechts immer wieder vor. Wenige werden dabei aber derart negativ auffällig wie der russische Tennis-Profi Svyatoslav Gulin. Der 22-Jährige ist für seine Aussetzer bekannt und hat es bei einem ITF-Turnier in Spanien mal wieder übertrieben.
Obszöner Tennis-Ausraster: Russischem Rüpel droht Mega-Sperre!
Tennis-Profi droht Mega-Sperre
Gulin beleidigte den Schiedsrichter und machte eine öbszöne Geste, was ihm eine Disqualifikation einbrachte. Nun droht dem Wiederholungstäter eine sechsmonatige Sperre.
Mit dem Sieg vor Augen: Tennis-Star nach Ausraster disqualifiziert
Unfassbar ist vor allem der Zeitpunkt, an dem sich die Szene abspielte. Gulin führte im Spiel gegen Sanchez Quilez mit 4:0 im entscheidenden Satz und hätte sich fast schon den Siegerfeierlichkeiten widmen können.
Stattdessen wandte er sich nach einem zu langen Passierschlag seines Gegners an den Schiedsrichter und fiel mit obszönen Gesten auf. „Lutsch mich“, rief der 407. der ATP-Liste in Richtung des Unparteiischen und fasste sich dabei in Richtung seiner Geschlechtsteile.
Der Stuhlschiedsrichter zeigte keine Gnade und disqualifizierte Gulin entsprechend des Reglements. Der Russe konnte sich jedoch nicht beruhigen, machte sich auf dem Weg zum Stuhl und redete auch nach dem Spiel energisch auf den Schiedsrichter ein. Gulin hat dadurch nicht nur wichtige Punkte verloren, sondern könnte auch länger aus dem Verkehr gezogen werden.
Gulin bereut seinen Ausraster
Immerhin zeigte sich der Athlet reumütig und entschuldigte sich in einem Video: „Es war ein langes Match und in der Hitze des Gefechts. Ich dachte, mein Gegner und der Schiedsrichter waren gegen mich. Ich konnte meine Emotionen in einem wichtigen Moment nicht kontrollieren und ich entschuldige mich für die Geste und die Worte, die ich gesagt habe.
Die ITF wird die Angelegenheit dennoch überprüfen und gegebenenfalls neben der schon verhängten Geldstrafe von 2.000 Euro eine weitere Sanktion aussprechen. Die Schweizer Zeitung Blick spricht von einem Strafmaß von bis zu sechs Monaten.