Beim Korruptions-Prozess um den langjährigen Biathlon-Boss Anders Besseberg sind vor Gericht erstaunliche Aussagen gefallen.
Biathlon-Prozess: Bizarre Aussagen von Ex-Boss!
Bizarre Aussagen bei Biathlon-Prozess
Der einstige Präsident der Internationalen Biathlon-Union (IBU) kämpft im Berufungsverfahren gegen eine im Februar 2024 ausgesprochene Haftstrafe von drei Jahren und einem Monat an. Dem 79-jährigen Norweger werden schwere Vorwürfe gemacht, die er aber bisher stets abstritt.
Im Kern geht es um folgende Anklage: Besseberg soll sich vor allem von russischen Funktionären unter anderem durch Geld, Luxusuhren, Jagdausflüge und Prostituierte bestechen haben lassen. Die Annahme von Gegenständen hatte er zugegeben, von Korruption wollte er aber nichts wissen.
Ex-Biathlon-Boss: „Es war noch eine andere Kultur“
Zu den Zeugen in der Neuauflage des Prozesses zählte nun auch Björge Stensböl, der als früherer Chef des norwegischen Biathlon-Verbandes aussagte. Laut NRK machte er dabei verwunderliche Angaben.
„Keiner von uns dachte, dass das illegal sei“, sagte er zu den Vorwürfen. Auch er habe während seiner Amtszeit zahlreiche Geschenke erhalten: „Ich habe auf dem Weg hierher mit Arne Myhrvold gesprochen. Wir haben beide eine Schublade voll mit Uhren.“
„Ich habe eine Menge Uhren“
Der angesprochene Myhrvold, einst Präsident von Norwegens NOK, bestätigte dies: „Ja, ich habe eine Menge Uhren. Es sind Werbeuhren, nehme ich an. Ich habe sie einfach in Kisten gelegt. Ich benutze sie nicht, ich habe schönere Uhren, die ich selbst gekauft habe.“
Es habe sich schlicht um andere Zeiten gehandelt, meinte Stensböl: „Damals gab es keine Diskussion darüber, ob das verwerflich ist. Es ist möglich, dass wir naiv waren, aber es war nie eine Diskussion. Wir müssen das in Relation zu dem sehen, was damals galt, als es noch eine andere Kultur war, als Anders Präsident war. Es war ganz anders als heute.“
Besseberg, einer der Gründungsväter des modernen Biathlon, war in erster Instanz in neun von zehn Anklagepunkten für schuldig bekannt worden. In Norwegen reicht es aus, unzulässige Gefälligkeiten anzunehmen, auch wenn keine Gegenleistung erbracht wird, um den Tatbestand der Korruption zu erfüllen.