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Bundesliga-Pause in Berlin wegen Corona länger? Stadt untersagt Sport bis 19. April

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Bundesliga-Pause in Berlin wegen Corona länger? Stadt untersagt Sport bis 19. April

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Berlin droht lange Bundesliga-Pause

Noch ist die Länge der Bundesliga-Pause nicht da, in Berlin könnte sie allerdings noch über vier Wochen andauern. Grund ist eine neue Verordnung der Bundeshauptstadt.
Die Stadt Berlin untersagt den Sportbetrieb zum 19. April
Die Stadt Berlin untersagt den Sportbetrieb zum 19. April
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Die Bundesliga-Pause wegen der Corona-Krise wird in der Bundeshauptstadt Berlin möglicherweise bis zum 19. April andauern.

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Laut der "Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus in Berlin", die der Berliner Senat am Wochenende erlassen hatte, ist der Sportbetrieb "auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä." untersagt. 

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Hertha und Union bräuchten Ausnahmegenehmigung

Ausnahmen seien nur in "besonders begründeten Einzelfällen" und "durch schriftliche Genehmigung der zuständigen Vergabestelle" möglich. Jene Regelung gelte vor allem für Kaderathleten, die sich zwingend auf die Olympischen Spiele in Tokio (24. Juli und 9. August) vorbereiten müssen.

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Infolgedessen müssten die Bundesligisten Hertha BSC und Union Berlin ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erhalten, um ihren Spielbetrieb wiederaufzunehmen.

Die Bundesliga pausiert derzeit bis vorerst 2. April, die Deutsche Fußball Liga (DFL) trifft sich am Montag mit den 36 Profiklubs, um ein weiteres Vorgehen zu beraten. Die Verordnung des Berliner Senats läuft am 19. April aus.

Auch Hamburg sagt Veranstaltungen ab

Unions Mittelfeldspieler Felix Kroos reagierte zunächst gelassen, auf die Verordnung. "Wir tun alle gut daran, den Anweisungen zu folgen. Wenn es für die Gesundheit das Beste ist, den Anweisungen zu folgen, werden wir das tun", sagte er am Sonntag im CHECK24 Doppelpass bei SPORT1.

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Auch der Hamburger Senat erließ eine Allgemeinverfügung, die sämtliche "öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden", sogar bis zum 30. April untersagt.

Auch der Sport ist betroffen.

"Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze", heißt es in der Hamburger Bekanntmachung.

Betroffen davon sind unter anderem die Fußball-Zweitligisten Hamburger SV und FC St. Pauli.