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SC Freiburg: Verwaltungsgerichtshof prüft Verbot der Stadion-Nutzung

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SC Freiburg: Verwaltungsgerichtshof prüft Verbot der Stadion-Nutzung

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Freiburgs Chancen steigen wieder

Es ist ein Schock-Urteil: Dem SC Freiburg wurde Anfang Oktober die Nutzung des neuen Stadions nur eingeschränkt erlaubt. Das könnte sich nun ändern.
Der Bau seines neuen Stadions bringt dem SC Freiburg erhebliche juristische Schwierigkeiten ein.
von Sportinformationsdienst

In der Diskussion um die Nutzung des neuen Stadions darf sich der Bundesligist SC Freiburg Hoffnungen machen.

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Wie der zuständige Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte, wird das Urteil des VGH voraussichtlich in einem sogenannten Anhörungsrügeverfahren noch einmal überprüft werden.

"Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und - falls ja - ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat", hieß es in der Mitteilung.

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Und weiter: "In einem Anhörungsrügeverfahren haben alle Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf das mögliche Anhörungsrügeverfahren können weitergehende Aussagen derzeit nicht gemacht werden."

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Am Mittwoch war bekannt geworden, dass den Freiburgern beim Bau des neuen Stadions juristische Schwierigkeiten im Weg stehen.

Der VGH urteilte am 2. Oktober, dass die Arena aus Gründen des Lärmschutzes während üblicher Anstoßzeiten nicht für Fußballspiele genutzt werden darf. In der Bundesliga wären demnach Spiele am Freitag- und Samstagabend sowie am Sonntagmittag um 13.30 Uhr betroffen.

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Das Regierungspräsidium Freiburg hatte daraufhin erklärt, dass nach der Einschätzung der Behörde der Beschluss auf der Berücksichtigung veralteter Lärmschutzwerte beruhe. Das Regierungspräsidium kündigte zudem die Anhörungsrüge an.

Freiburg-Boss Leki optimistisch

Auch Freiburg-Vorstand Oliver Leki zeigte sich irritiert, begrüßte aber die Überprüfung der Entscheidung. "Wir waren sehr überrascht über die Beschlussfassung des Verwaltungsgerichtshofes", wird der SC-Boss in einer Pressemitteilung des Vereins zitiert.

Weiter heißt es dort: "Dem Beschluss liegen offensichtlich veraltete Lärmgrenzwerte zu Grunde. Wir begrüßen die heutige Ankündigung des VGH, seinen Beschluss zu prüfen und gehen davon aus, dass es im Ergebnis zu keinen Einschränkungen für den SC Freiburg kommen wird."