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Bundesliga: Hört auf über den VAR zu jammern! Kolumne von Tobias Holtkamp

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Bundesliga: Hört auf über den VAR zu jammern! Kolumne von Tobias Holtkamp

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Hört auf, über den VAR zu jammern!

Im Spiel von Bayer Leverkusen gegen Bayern München spielt der Videobeweis eine Hauptrolle. Für SPORT1-Kolumnist Tobias Holtkamp ist das technische Hilfsmittel alternativlos.
Leverkusen schlägt den FC Bayern und vermiest den Münchnern die Länderspielpause. Ein doppelter VAR-Einsatz ermöglicht der Werkself das Comeback.
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Wenn in dem Maße, in dem sich bei jeder Kleinigkeit über den „Kölner Keller“ beschwert wird, der Video-Assistent nach dem Bayern-Spiel in Leverkusen gefeiert worden wäre - Zeitungen, Zeitschriften und Fußballseiten im Internet würden für mindestens zwei Wochen überquellen vor Lobeshymnen!

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Natürlich läuft da, wo etwas Neues eingeführt wird, längst nicht alles reibungslos. Das ist immer so und überall. Leider, das ist schwer zu verhindern, kann diese Übergangsphase, von alt zu neu, auch mal etwas dauern.

Als Mitte des 19. Jahrhunderts das Telefon erfunden wurde und in den folgenden Jahrzehnten eine immer größere Rolle spielte, 1881 entstanden in Deutschland die ersten Telefonnetze, gab es deutlich häufiger Leitungsabbrüche und lautes Rauschen als unkompliziertes Unterhalten via Fernsprecher.

„Da kann es schonmal holpern“

Nun sind wir technisch um ein Vielfaches weiter und schneller als vor 100 oder 150 Jahren. Fortschritt findet im Vergleich zu damals fast im Handumdrehen statt.

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Aber technische Neuerung bleibt eben auch technische Neuerung. Da kann es schon mal holpern, anfangs vielleicht sogar in der Regel, später dann als Ausnahme. Beim Videobeweis im Fußball, Mitte 2017 in der Bundesliga eingeführt, ist dieses „später“ längst erreicht.

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Nur ewig Gestrige sperren sich gegen die Möglichkeiten, die Innovationen und technischer Fortschritt bieten. Jeder mittelalte Erwachsene hatte vor 25 Jahren Freunde oder Verwandte, die „nie im Leben so ein Handy benutzen“ werden. „Braucht kein Mensch“ oder „Ging bisher ja auch sehr gut so“ kamen als immergleiche und, wenn es nicht so traurig wäre, ziemlich lustige Argumente.

Übrigens auch, als Mitte der 1930er Jahre das Fernsehgerät zusehends öfter in deutschen Geschäften und Wohnzimmern auftauchte. Brauchte auch kaum einer, Radio reicht. Und was haben viele Biedermänner über das Internet geklagt, Mitte der 90er Jahre. Steht doch alles im Brockhaus.

„Genau so geht Videobeweis“

Zurück zum Fußball: Natürlich hilft die Videotechnik dabei, mehr im schnellen Spiel zu erkennen als nur die Augen der Unparteiischen. Natürlich hilft er dem Schiedsrichter. Und natürlich macht der VAR den Fußball gerechter. Was ja auch längst vielfach belegt wurde.

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Foul im Strafraum oder davor? Ball im Tor oder nicht? Torschütze im Abseits oder doch gleiche Höhe? Bein getroffen oder Schwalbe?

An jedem Spieltag gab es bis vor ein paar Jahren genauso viele wilde Streitereien wie, leider, falsche Pfiffe. Im Fernsehen war es dann oft gut zu erkennen, was passiert war, aber die Bilder durften nicht verwendet werden. Ziemlicher Unsinn, rückblickend.

Sonntag in Leverkusen hätte, ohne den Videoschiedsrichter, sehr wahrscheinlich nicht nur die falsche Mannschaft gewonnen, sondern Amine Adli wäre nach zwei sanktionierten Täuschungsversuchen auch noch mit Gelb-Rot vom Platz geflogen. Und hätte als neuer „Schwalbenkönig“ sicher viel Spaß gehabt in den nächsten Wochen.

„Es sind nach wie vor Menschen am Werk“

Die krassen Fehlentscheidungen von Schiri Stieler wurden vom VAR korrigiert. Und genau so geht eben Videobeweis.

Also hört endlich auf über den VAR zu jammern und akzeptiert ihn als Fortschritt und echte Hilfe im Profifußball. Als großen Schritt in Richtung Gerechtigkeit.

Aber akzeptiert auch, dass es immer noch zu Problemen und Fehlern kommen kann, zum Beispiel in der Abstimmung der Beteiligten. Es sind ja nach wie vor Menschen am Werk, die „weiche Faktoren“ sicher auch mal unterschiedlich bewerten.

Doch der Weg, auf dem der Fußball da ist, der ist zu 100 Prozent richtig. Und ohne Alternative. Denn Stillstand, das zählt auch in diesem Fall, ist maximaler Rückschritt.