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Xabi Alonso: Spanien-Insider spricht über Steuerprozess

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Xabi Alonso: Spanien-Insider spricht über Steuerprozess

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Alonsos Prozess-Strategie riskant

Nach Lionel Messi und Cristiano Ronaldo muss sich nun auch Xabi Alonso wegen angeblicher Steuervergehen vor Gericht verantworten. Ein Insider klärt darüber bei SPORT1 auf.
Der frühere Real Madrid-Star und Bayern-Profi Xabi Alonso droht Ärger mit dem spanischen Fiskus - damit reiht er sich in eine Riege voller weiterer Superstars ein.
Reinhard Franke
Reinhard Franke

Am Dienstag hätte sich Xabi Alonso eigentlich vor Gericht verantworten müssen. 

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Doch der Prozess gegen den ehemaligen Profi von Real Madrid und Bayern München wegen Steuerhinterziehung ist vertagt worden. Das Gericht in Madrid will zunächst klären, ob es überhaupt zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von vier Millionen Euro.

Hintergrund ist der anhaltende Streit um seine Einkünfte aus dem Verkauf von Bildrechten als Profi. Seit mehr als drei Jahren laufen bereits Ermittlungen gegen den früheren Mittelfeldstar von Real Madrid und Bayern München.

Dem 37-Jährigen wird vorgeworfen, über eine Briefkastenfirma auf Madeira seine Einkünfte am spanischen Fiskus vorbeigeschleust zu haben.

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Langjährige Gefängnisstrafe droht 

Die Staatsanwaltschaft fordert eine fünfjährige Gefängnisstrafe.

"Zur steuerlichen Optimierung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese Vermarktung ablaufen kann", sagt Rechtsanwalt Dr. Moritz Tauschwitz zu SPORT1.

"Regelmäßig erfolgt sie über eine extra zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft. Das ist ein hochsensibler Bereich, denn die Grenze zwischen erlaubter Steueroptimierung und verbotener Steuervermeidung ist dünn."

Der 35-Jährige lebt im spanischen Valencia und vertritt dort mit seiner Kanzlei Lozano Schindhelm seit Jahren Fußballstars. 

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Tauschwitz beurteilt die Rechtslage nur nach bekannt gewordenen Veröffentlichungen der spanischen Presse. Akteneinsicht besteht nicht. 

"Viele Spieler werden in diesem Bereich auch falsch beraten und lassen sich von vermeintlich niedrigen Steuersätzen locken", verrät der Anwalt. Im Fall Alonso sind seine Steuerberater ebenfalls beschuldigt.

Christiano Ronaldo beklagt negatives Image
00:31
Ronaldo beklagt negatives Image

Für das Gericht ein Grenzfall

Die zuständige Ermittlungsinstanz, die Audiencia de Madrid, ist selbst der Ansicht, dass es sich um einen Grenzfall handelt. Deshalb hat man sich entschieden, Anklage zu erheben, damit am Ende ein Gericht entscheidet. Es gebe Argumente für und gegen eine Verurteilung von Alonso. 

Der Weltmeister von 2010 hat seine Bildrechte im August 2009 für fünf Millionen Euro an eine Gesellschaft in Madeira verkauft, die nicht ihm gehörte. Zu der Zeit war er noch in England steueransässig. Der Kaufpreis ist dabei tatsächlich nie geflossen. 

"Das spanische Finanzamt bewertet den Verkauf als Scheingeschäft, da es diesen Verkauf tatsächlich nicht gegeben habe", erklärt Tauschwitz. 

Im Dezember 2009 kaufte Alonso dann die Gesellschaft in Madeira für 5.000 Euro. Verkäufer der Gesellschaft in Madeira war ihrerseits eine Gesellschaft aus Panama, die ihre Anteile zuvor von zwei Gesellschaftern auf den britischen Jungferninseln erworben hatte.

"Gewinne mit null Prozent besteuert" 

Was geschah nun mit den Bildrechten? "Die Gesellschaft auf Madeira vermarktete diese und die Gewinne hierauf wurden mit null Prozent besteuert, da die Steueroase dies zulässt“, erläutert Tauschwitz. "Und hiermit wurde Alonso die Forderung der fünf Millionen Euro zurückgezahlt, die sie ihm für den Verkauf schuldete und damals nie gezahlt wurden". 

Und weiter: "Diese Rückzahlung wurde in Spanien nicht besteuert, da es sich um keine Einkünfte handelt, sondern um die Rückzahlung eines Darlehens. Clever.“ 

Warum passiert das nur in Spanien? 

"Diese Probleme bestehen nicht nur in Spanien", betont Tauschwitz. Man müsse da "nur an die englischen Steuerparadiese" denken. Ein Cristiano Ronaldo habe die Gesellschaftsstrukturen, die ihm später in Spanien viel Ärger bereitet hatten (Abtretung der Bildrechte an eine Gesellschaft der britischen Jungferninseln, die diese wiederum an eine irische Gesellschaft abgetreten haben), während seiner Zeit in der Premier League bei Manchester United geschaffen.

Steuersparmodell quasi in England erfunden 

"Im Vereinigten Königreich werden Bildrechte traditionell eher lax besteuert, das beschriebene Steuersparmodell wurde gewissermaßen dort erfunden", meint Tauschwitz.

Auf die Frage, warum sich die Steuerbehörde im Fall Alonso so sicher sei und sogar mit einer Haftstrafe droht, erklärt der Anwalt: "Sie äußert sich gegenüber der Öffentlichkeit schlicht mit Maximalforderungen."

Alonso ist sicher, den Prozess zu gewinnen. "Das kann auch Teil einer Prozessstrategie sein", glaubt Tauschwitz. "Sollte er tatsächlich weiterhin auf die Zusagen seiner Berater vertrauen, gebe ich zu bedenken, dass diese hier ebenfalls beschuldigt sind, was einen Interessenskonflikt möglich erscheinen lässt."

Diese "Alles-oder-Nichts-Haltung" sei "gewagt". "Bei Lionel Messi zum Beispiel, der ebenfalls einen Deal ablehnte, ging das Kalkül nicht auf und er wurde empfindlich verurteilt", sagt Tauschwitz.

Grundlage für spanische Steuerschuld 

Steuerrechtlich sei man in Spanien ansässig, wenn man mehr als 183 Tage im Jahr dort verbringe. 

"Deshalb bieten sich für einen Wechsel aus Spanien auch die Jahre einer Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft an, da der Spielkalender vorgezogen wird und die Spieler ohnehin zur Vorbereitung außer Landes sind", beschreibt Tauschwitz.

Ronaldo gab im Sommer 2018 noch vor der WM in Russland seinen Wechsel von Real Madrid zu Juventus Turin bekannt, das Steuerrecht in Italien ist sehr vorteilhaft. Tauschwitz meint, dass auch auf diesen Aspekt "sicherlich verschiedene Wechsel zurückzuführen sind".