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Leichtathletik: Zoff zwischen Farah und Gebrselassie geht weiter

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Leichtathletik: Zoff zwischen Farah und Gebrselassie geht weiter

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Leichtathletik-Zoff geht weiter

Im Zoff zwischen Mo Farah und Haile Gebrselassie schaltet sich nun der Trainer des Briten ein und sieht Farahs Aktion als "Selbstverteidigung".
Haile Gebrselassie (r.) und Mo Farah erheben gegenseitig schwere Vorwürfe
Haile Gebrselassie (r.) und Mo Farah erheben gegenseitig schwere Vorwürfe
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Der öffentlich ausgetragene Streit zwischen den beiden Leichtathletik-Idolen Mo Farah und Haile Gebrselassie nimmt kein Ende.

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Nachdem sich beide Parteien am Donnerstag gegenseitig Anschuldigungen rund um einen Aufenthalt des Briten Farah in einem Hotel Gebrselassies in Addis Abeba gemacht hatten, schaltete sich einen Tag später Farahs Trainer Gary Lough in den Disput ein. 

Farah wollte sich und Trainingspartner schützen

Dieser wies den durch den ehemaligen Marathon-Weltrekordler Gebrselassie formulierten Vorwurf, Farah habe im Fitnessraums seines Hotels einen Mann und eine Frau "geschlagen und getreten", als Selbstverteidigung zurück. Der viermalige Olympiasieger Farah habe seinen Trainingspartner Abi Bashir lediglich schützen wollen, da dieser und Farah mit Kurzhanteln bedroht worden sein sollen.

Den Disput hatte der 36-jährige Farah auf der Pressekonferenz vor dem am Sonntag stattfindenden London-Marathon angestoßen. Dort beschuldigte dieser Gebrselassie, ihm nach einem Diebstahl in dessen Hotel nicht geholfen zu haben. Bei dem Vorfall, der sich Ende März bei der Vorbereitung Farahs auf traditionsreiche Rennen ereignet haben soll, seien ihm umgerechnet rund 2900 Euro, eine Uhr und zwei Telefone entwendet worden.

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Gebrselassie hatte die Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Der 46-Jährige beschuldigte Farah, selbst teils massive Verstöße begangen zu haben - unter anderem den angeblichen Angriff im Fitnessraum. Zudem soll Farah seine Hotelrechnung in Höhe von umgerechnet rund 2600 Euro nicht bezahlt haben, und das, obwohl ihm nach dem Verlust seiner Wertgegenstände eine Ermäßigung von 50 Prozent angeboten worden sein soll.