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Ratgeber Auto: Tipps für Fahranfänger - Auto, Versicherung, Strafen

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Ratgeber Auto: Tipps für Fahranfänger - Auto, Versicherung, Strafen

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Tipps für Fahranfänger

Mit dem Erwerb des Führerscheins beginnt vor allem für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. SPORT1 zeigt, wie man den Führerschein-Neulingen helfen kann.
Fahranfänger müssen beim Start in den Straßenverkehr einiges beachten
Fahranfänger müssen beim Start in den Straßenverkehr einiges beachten
© iStock
SPORT1
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von SPORT1

Wer gerade den Führerschein gemacht hat, hat zumindest theoretisch ein breites Wissen rund um den Straßenverkehr. Doch in der Praxis sieht das trotz vieler Fahrstunden oft anders aus. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber vor, dass sich Führerschein-Neulinge im Rahmen der zwei Jahre andauernden Probezeit bewähren müssen.

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Wir von SPORT1 haben für Sie einige Tipps gesammelt, wie Sie Fahranfängern effektiv helfen können.

So helfen Sie Fahranfängern

Gerade für Fahranfänger gibt es zu Beginn vieles zu beachten. Dabei geht es gar nicht einmal darum, wie lange man am Stoppschild tatsächlich stehen bleiben muss oder ob man mit zwei Kilometern pro Stunde zu schnell unterwegs ist. Viel mehr geht es auch darum, das passende Auto zu finden, die notwendige Versicherung abzuschließen oder auch das Verhalten im „echten“ Straßenverkehr zu erlernen. Sie können einem Fahranfänger – beispielsweise Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter – dabei behilflich sein.

Wir haben für Sie aus diesem Grund einige Anhaltspunkte zusammengestellt, wie Sie vorgehen können und worauf zu achten ist.

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Autos für Fahranfänger

Statistisch gesehen sind Fahranfänger häufiger in Unfälle verwickelt oder sorgen für Schäden an Fahrzeugen, als langjährige und erfahrene Autofahrer. Dem Führerschein-Neuling nach bestandener Prüfung einen Neuwagen zur Verfügung zu stellen, ist somit nicht die beste Idee. Die Wahl für den ersten eigenen PKW sollte also eher in die Richtung eines Kleinwagens gehen. Dieser reicht nämlich völlig aus, um ein Gefühl für das Fahren im alltäglichen Straßenverkehr zu bekommen. Infrage kommen zum Beispiel Kleinwagen wie:

Lesen Sie auch
  • Renault Twingo oder Clio
  • Ford Ka oder Fiesta
  • VW Polo
  • Opel Corsa
  • Hyundai i20
  • Seat Ibiza
  • Toyota Yaris
  • Peugeot 207

Diese Autos haben alle eines gemeinsam: sie sind recht klein, kompakt und meist günstig im Unterhalt. Zudem kann man sie gebraucht oftmals schon für kleines Geld bekommen.

Mit recht wenig PS sind solche Fahrzeuge außerdem gut dazu geeignet, zunächst einmal ein Gefühl fürs Autofahren und für Geschwindigkeiten zu bekommen – dabei muss man nicht zwingend schon mit 160 km/h über die Autobahn fahren. Auch mit 120 km/h kommen Fahranfänger gut – und oftmals sicherer – ans Ziel.

Auch die Versicherung spielt eine wichtige Rolle

Insbesondere für Fahranfänger, die noch keine Prozente durch unfallfreie Jahre sammeln konnten, ist die Versicherung oftmals besonders teuer. Das gilt vor allem bei neuen Fahrzeugen mit ordentlich PS. Bei einem gebrauchten Kleinwagen dagegen sieht es etwas anders aus. Je nach Alter des Wagens kann auch die reine Haftpflichtversicherung ausreichend sein. Wem die Haftpflicht nicht ausreicht und den Versicherungsschutz erhöhen möchte, der sollte zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen. Oftmals wird diese von den Versicherern recht preiswert angeboten.

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SPORT1-Tipp: Oftmals ist es günstiger, wenn z.B. die Eltern das erste eigene Auto als Zweitwagen versichern. Der Fahranfänger wird dann einfach mit eingetragen und erhält somit den regulären Versicherungsschutz. Nach der Probezeit oder auch später, kann dann immer noch nach einer alternativen Lösung geschaut werden.

Richtiges Verhalten als Beifahrer

Wenn Sie als Beifahrer mit einem Fahranfänger unterwegs sind, sollten Sie sich in jedem Fall ruhig verhalten und keinen unnötigen Druck ausüben. Geben Sie dem Neuling immer das Gefühl von Sicherheit – selbst dann, wenn Sie selber vielleicht eher ängstlich sind.

Vermeiden Sie dabei, den Fahranfänger immer wieder korrigieren zu wollen. Hat er das Gefühl, in eine Parklücke nicht hineinzupassen, belassen Sie es dabei und bringen Sie ihn keinesfalls dazu, doch einzuparken. Wenn dann nämlich etwas schief geht, wird Sie das beide noch lange belasten.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Fahranfänger das gültige Tempolimit deutlich übersteigt. In einem solchen Fall muss ein Hinweis durchaus erlaubt sein. Immerhin droht auch Neulingen am Steuer bei Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ein Bußgeld.

Bußgelder und Strafen für Fahranfänger

Innerhalb der Probezeit gelten für Fahranfänger strengere Vorschriften und deutlich härtere Strafen, als das bei erfahrenen Autofahrern der Fall ist. Die Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unterscheidet während der Probezeit zwischen zwei Kategorien:

A-Verstoß (schwerwiegende Vergehen):

Unter die Kategorie A fallen alle schwerwiegenden Vergehen und wenn eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch begangen wurde. Dazu zählen unter anderem:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Abstandsvergehen
  • Rotlichtverstoß
  • Missachtung der Null-Promille-Grenze für Fahranfänger
  • Missachtung des Rechtsfahrgebots

Neben empfindlichen Geldstrafen und Punkten in Flensburg, führt ein A-Verstoß bei Fahranfängern automatisch zu einer Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Wer bereits vorher schon einmal auffällig geworden ist, muss zudem ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.

B-Verstoß weniger schwerwiegende Vergehen):

Im Gegensatz zu den Verstößen aus der Kategorie A, hat ein einzelner B-Verstoß in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit. Erst ab dem zweiten B-Verstoß wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und die Teilnahme am Aufbauseminar verpflichtend.

  • Abgefahrene Reifen (Mindestprofiltiefe von 1,6 mm)
  • Parken vor einer Feuerwehrzufahrt
  • Handy am Steuer
  • Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen

Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zu Sanktionen. So gilt innerorts wie auch außerorts eine Überschreitung von mehr als 20 km/h als A-Verstoß. Hinzu kommt ein Bußgeld in Höhe von 70 € (21-25 km/h außerorts zu schnell) und im schlimmsten Fall von 680 € (über 70 km/h innerorts zu schnell). Alles unterhalb der 20 km/h-Grenze zählt in der Regel als B-Verstoß und wird meist mit einem reinen Bußgeld geahndet. So kosten zum Beispiel innerorts bis zu 10 km/h zu schnell 15 € und außerorts 10 €.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist zudem das Fahren nach Alkoholkonsum. Während der Probezeit gilt generell eine Grenze von 0,0 Promille. Auch ein Bier ist dann schon zu viel. Wer als Fahranfänger mit Alkohol im Blut angehalten wird, muss den Führerschein in den meisten Fällen abgeben. Für Fahranfänger sollte daher gemeinhin gelten: lieber auf nicht alkoholische Getränke ausweichen oder sich abholen lassen.