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Gutachten entlastet DEB-Präsident Reindl

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Gutachten entlastet DEB-Präsident Reindl

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Gutachten entlastet DEB-Präsident Reindl

Der Deutsche Eishockey-Bund entlastet seinen unter Druck geratenen Präsidenten Franz Reindl.
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© FIRO/FIRO/SID/.
. SID
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von SID

Der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) hat ein Gutachten vorgelegt, das seinen unter Druck geratenen Präsidenten Franz Reindl entlastet.

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Die Staatsanwaltschaft München ermittelt aber weiter gegen den 67-Jährigen. „Unsere Ermittlungen dauern an“, sagte Oberstaatsanwältin Anne Leiding dem SID: „Zu einzelnen Schritten können wir uns nicht äußern.“ Die Kölner Kanzlei Verte kam nach fünfmonatiger Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sich strafrechtliche Vorwürfe gegen Reindl nicht bestätigt hätten.

„Die zusammenfassende Darstellung und das Ergebnis der unabhängigen Untersuchung zeigen, dass wir als Gesamtpräsidium - und ich persönlich - stets rechtskonform und für den DEB werthaltig gearbeitet haben“, sagte Reindl, der seit 2014 Verbandspräsident ist und bei den Wahlen am 7. Mai nicht mehr antreten wird: „Ich bin froh, dass die unabhängige Untersuchung dies bestätigt, denn ich habe immer mit reinem Gewissen und im besten Interesse des DEB und des deutschen Eishockeys gehandelt.“

Interessenskonflikt beim DEB-Chef?

Es geht um die Frage, ob Reindl als ehrenamtlicher Verbandspräsident und bezahlter Geschäftsführer einer DEB-Tochter in einen Interessenskonflikt geraten sein könnte. Dieser Tochter stellte der Schweizer Vermarkter Infront Darlehen zur Verfügung.

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Gleichzeitig verhandelte Reindl für den DEB Verträge mit Infront. Laut Gutachten seien die Konditionen „branchenüblich“, dem Verband sei kein Nachteil entstanden.

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Reindls Tätigkeit als Geschäftsführer der DEB-Tochter auch nach der Heim-WM 2017 wird damit begründet, dass eine neue WM-Bewerbung vorbereitet wurde. Inzwischen hat der Verband sich um die Weltmeisterschaft 2027 beworben. Außerdem war die DEB GmbH für Sponsorenakquise und Sponsorenpflege zuständig.

Dieser Vorwurf bestätigt sich nicht

Der Vorwurf, mit dieser Konstruktion sei allein die Vergütung Reindls finanziert worden, habe sich laut Gutachten "nicht bestätigt". Reindl habe "durchgängig Leistungen erbracht". Der DEB hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.

Noch vor Abschluss der Untersuchung hatte Hendrik Ansink, Präsident des hessischen Eishockey-Landesverbandes, im Februar Anzeige gegen Reindl erstattet. Die Staatsanwaltschaft München nahm die Ermittlungen auf. Sie forderte zudem das Gutachten, das die Kölner Kanzlei im Februar vorlegte, an. Der DEB kam dieser Aufforderung nach und verzichtete zunächst darauf, das Ergebnis seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit vorzulegen.

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