Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000 Euro belegt. Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Bersenbrück am 11. August in Osnabrück (7:0) brannten Mönchengladbacher Zuschauer 31 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.