Jens Lehmann hat sich in einem öffentlichen Statement über die Behandlung durch die „bayrische Justiz“ beschwert.
Lehmann wettert nach Strafbefehl
Das Amtsgericht München hatte jüngst einen Strafbefehl über 80 Tagessätze gegen den 55-Jährigen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr erlassen. Lehmann legte Einspruch ein und meldete sich zudem bei LinkedIn zu Wort.
„Aus gegebenem Anlass mal die Wahrheit jetzt“, schreibt der Ex-Keeper. Er bezeichnete seine Alkoholfahrt („0,7 Promille“) als Fehler. Die Strafe akzeptiere er. Dann kam er zum eigentlichen Thema seines Posts.
Lehmann: Persönlichkeitsrecht mit Füßen getreten
„Was ich überhaupt nicht akzeptiere, ist, dass die bayerische Justiz noch in derselben Nacht meine Ordnungswidrigkeit an die Bild-Zeitung heraus und Zeitungsinterviews gibt“, schimpft Lehmann.
Er verwies dabei auf einen Artikel, in dem ein Polizist sein Vergehen am Rande des Münchner Oktoberfests kommentiert hatte.
Lehmann akzeptiert des Weiteren nicht, dass die bayrische Justiz „bundesweit einen gegen mich erlassenen Strafbefehl kommuniziert, bevor ich auch nur die Chance habe, über einen Einspruch nachzudenken, und somit wiederholt mein Persönlichkeitsrecht mit den Füssen tritt.“