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FC Bayern: Fall Lucas Hernandez - jetzt spricht ein Anwalt

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FC Bayern: Fall Lucas Hernandez - jetzt spricht ein Anwalt

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Darum muss Hernández nicht ins Gefängnis

Lucas Hernández muss nicht ins Gefängnis. Enric Ripoll, spanischer Anwalt für Sportrecht, spricht bei SPORT1 über den Fall des Bayern-Stars.
Star-Verteidiger Lucas Hernández vom FC Bayern München muss offenbar doch nicht ins Gefängnis. Zuvor war er zu sechs Monaten hinter Gittern verurteilt worden.
Reinhard Franke
Reinhard Franke

Lucas Hernández muss also nicht ins Gefängnis. Die Sektion 26 des Landgerichts in Madrid hatte dem Einspruch des Profis des FC Bayern München gegen den Haftbefehl stattgegeben und die Vollstreckung des Urteils aufgehoben.

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„Wir sind der Ansicht, dass der Berufung stattgegeben werden soll und der Haftantritt aufgehoben wird“, teilte das Gericht in einem Statement mit. Die Strafe wurde zur Bewährung für vier Jahre ausgesetzt. Hernández darf sich in den nächsten vier Jahren keine Straftat erlauben. Außerdem muss er eine Geldstrafe zahlen.

Er hatte 2017 gegen ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber seiner Freundin verstoßen, die inzwischen seine Ehefrau und die Mutter eines gemeinsamen Kindes ist. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur Bundesliga)

Hernández muss Strafe zahlen

Das Gericht brummte Hernández 240 Tagessätze zu je 400 Euro auf - insgesamt muss der französische Weltmeister also 96.000 Euro hinlegen.

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„Das spanische Recht - Artikel 80 bis 87 des Strafgesetzbuchs - legt die Bedingungen für die Aussetzung einer Gefängnisstrafe fest, darunter: frühere strafrechtliche Verurteilungen, die Schwere der Verurteilung, die unternommenen Schritte zur Minderung des verursachten Schadens und so weiter“, erklärt Enric Ripoll, spanischer Anwalt für Sportrecht, bei SPORT1.

Lucas Hernández muss nicht ins Gefängnis
Lucas Hernández muss nicht ins Gefängnis

Im Dezember 2019 war er deshalb zu einer sechsmonatigen Haft verurteilt worden. In der vergangenen Woche war der 25-Jährige deshalb in Madrid vor Gericht erschienen, um dort die Anordnung der Strafe entgegenzunehmen. Hernández stand damals bei Atlético Madrid unter Vertrag. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Bundesliga)

„Besonderheit des Falles Hernández“

„Als Lucas 2017 wegen eines Streits mit seiner Freundin verurteilt wurde, wurden beide zu 31 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt, die Lucas Berichten zufolge nicht erfüllt wurde“ sagt Ripoll. „Zusätzlich dürfen sie sich nicht näher als 500 Meter kommen. Ich denke, dass die Besonderheit des Falles - beide wurden verurteilt, was auch nicht üblich ist - eine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat.“

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Von einem Promi-Bonus will der Anwalt nicht sprechen. „Hernández wurde zur Zahlung von fast 100.000 Euro verurteilt, was bereits eine harte Strafe ist, plus 4 Jahre Bewährung. In seiner Entscheidung hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, dass die Tatsache, dass er derzeit mit seiner damaligen Freundin verheiratet war und dass beide weder seit 2015 (als der ursprüngliche Sachverhalt auftrat) noch seit 2017 (als die einstweilige Verfügung erlassen wurde) irgendwelche Vorfälle gemeldet haben.“

Für das Gericht war wichtig, dass sich der Bayern-Profi seit der Missachtung des Kontaktverbotes nichts mehr hatte zu Schulden kommen lassen. Zudem wurden seine familiären und sozialen Lebensumstände berücksichtigt. Es sei derzeit „nicht notwendig, das Urteil zu vollstrecken, um zu verhindern, dass der Verurteilte eine weitere Straftat begeht“, führte das Gericht weiter aus. (DATEN: Die Tabelle der Bundesliga)

Hernández war kein Ersttäter. Wie konnte er dennoch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden?

Glück im Unglück: Lucas Hernandez bleibt auf freiem Fuß
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Anwalt über Hernández : „Von Fall zu Fall“

„Beide wurden zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt - der Richter war der Ansicht, dass der Streit von beiden Parteien verschuldet wurde - spielten zu seinen Gunsten.“ Letzten Endes werde „von Fall zu Fall“ entschieden.

Ripoll hält es nicht für möglich, dass im Hintergrund Druck auf die Entscheidungsträger ausgeübt wurde.

„Die Audiencia Provincial ist die Berufungsinstanz, und ich glaube nicht, dass Druck auf das Gericht ausgeübt wurde. Ich denke aber, dass sein Promi-Status eine Rolle gespielt haben könnte - auf jeden Fall eine geringe.“

Bayerns Vorstandsboss Oliver Kahn meinte am Mittwoch in der ARD am Rande des Pokalspiels bei Borussia Mönchengladbach erleichtert: „Wir waren nicht entspannt und sind jetzt alle froh, dass es ausgegangen ist, wie es ausgegangen ist.“

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