Borussia Dortmund wird die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen einhergehenden Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien via gerichtlichem Eilverfahren überprüfen lassen.
BVB zieht vor Gericht
Das gab der BVB am Montag in einer Pressemitteilung bekannt. Den gleichen Schritt gehen die Ligakonkurrenten 1. FC Köln und Arminia Bielefeld. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Bundesliga)
Dafür werden die Schwarzgelben laut eigenen Angaben voraussichtlich am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren einreichen.
- „Die Dortmund-Woche“, der SPORT1 Podcast zum BVB: Alle Infos rund um Borussia Dortmund - immer dienstags auf podcast.sport1.de, in der SPORT1 App, auf Spotify, Apple Podcasts, Podigee und überall, wo es Podcasts gibt
Die zurzeit gültigen Beschränkungen hält der BVB für rechtswidrig. Sie verstoßen nach Überzeugung des DFB-Pokalsiegers gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot.
Watzke begründet rechtlichen Schritt
Aktuell ist die Zuschauerzahl im Signal Iduna Park auf 0,92 Prozent des Gesamtvermögens reduziert, während bei Veranstaltungen im Innenbereich wesentlich mehr Personen zugelassen sind.
Zuletzt hatte der BVB versucht, im Dialog mit der Landesregierung von NRW zu einer Lösung zu kommen. Dies scheiterte jedoch.
„Der nun folgende Schritt“, betonte Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke deshalb, „ist bedauerlich und für uns die ultima ratio. Letztlich ist es aber unsere Aufgabe, Borussia Dortmunds berechtigte Interessen zu wahren.“