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Bundesliga: BVB lässt Zuschauerbeschränkungen in NRW gerichtlich überprüfen

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Bundesliga: BVB lässt Zuschauerbeschränkungen in NRW gerichtlich überprüfen

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BVB zieht vor Gericht

Borussia Dortmund nimmt die in NRW gegebenen Zuschauerbeschränkungen nicht hin und reicht im Eilverfahren Klage dagegen ein, um mehr Fans zulassen zu können.
Nach Startschwierigkeiten kommt Donyell Malen bei Borussia Dortmund immer mehr ins Rollen. Der Holländer zeigt mehr und mehr, warum der BVB 30 Millionen Euro für ihn nach Eindhoven überwiesen hat.
SPORT1
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von SPORT1

Borussia Dortmund wird die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen einhergehenden Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien via gerichtlichem Eilverfahren überprüfen lassen.

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Das gab der BVB am Montag in einer Pressemitteilung bekannt. Den gleichen Schritt gehen die Ligakonkurrenten 1. FC Köln und Arminia Bielefeld. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Bundesliga)

Dafür werden die Schwarzgelben laut eigenen Angaben voraussichtlich am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren einreichen.

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Die zurzeit gültigen Beschränkungen hält der BVB für rechtswidrig. Sie verstoßen nach Überzeugung des DFB-Pokalsiegers gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot.

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Watzke begründet rechtlichen Schritt

Aktuell ist die Zuschauerzahl im Signal Iduna Park auf 0,92 Prozent des Gesamtvermögens reduziert, während bei Veranstaltungen im Innenbereich wesentlich mehr Personen zugelassen sind.

Zuletzt hatte der BVB versucht, im Dialog mit der Landesregierung von NRW zu einer Lösung zu kommen. Dies scheiterte jedoch.

„Der nun folgende Schritt“, betonte Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke deshalb, „ist bedauerlich und für uns die ultima ratio. Letztlich ist es aber unsere Aufgabe, Borussia Dortmunds berechtigte Interessen zu wahren.“

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Zuletzt hatte aus der Bundesliga bereits RB Leipzig eine Klage eingereicht.

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