Nachdem das DFB-Sportgericht den Einspruch des SC Freiburg abgewiesen hat, äußerte sich nun Oliver Kahn zum Urteil.
FC Bayern: Freiburg-Einspruch abgewiesen - Oliver Kahn äußert sich nach Urteil
Das sagt Kahn zum Freiburg-Urteil
„Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unsere Auffassung bestätigt hat“, sagte Bayerns Vorstandschef der dpa. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur Bundesliga)
Bereits zuvor hatte sich der Rekordmeister überzeugt davon gezeigt, dass „das DFB-Sportgericht nach den anwendbaren Regelungen nur zu einer Entscheidung kommen kann: Die Wertung unseres 4:1-Sieges bleibt erhalten.“ (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Bundesliga)
Ex-Bayern-Star Dietmar Hamann schimpfte bei Spox und Goal daraufhin über dieses Zitat von Michael Gerlinger, Bayerns Vizepräsident Sports Business und Competitions: „Das ist an Selbstherrlichkeit nicht zu überbieten.“
Sportgericht sieht Hauptschuld nicht beim FC Bayern
Das DFB-Sportgericht sah das Hauptverschulden des Wechselfehlers jedoch beim Schiedsrichterteam und nicht beim FC Bayern, weshalb der Einspruch abgewiesen wurde. (DATEN: Die Tabelle der Bundesliga)
Freiburg betonte am Freitag nochmals, es sei wichtig gewesen, „die Möglichkeit zu schaffen, den Regelverstoß beim Einwechselvorgang beim Spiel gegen den FC Bayern München überprüfen zu lassen. Der Vorstand des SC Freiburg ist damit auch seinen Sorgfalts- und Treuepflichten dem Verein gegenüber nachgekommen.“
Die Bayern hatten am vergangenen Samstag in Freiburg für wenige Sekunden zwölf Spieler auf dem Platz, ehe Schiedsrichter Christian Dingert die Begegnung beim Stand von 3:1 für den Rekordmeister unterbrach.
Freiburg verzichtet auf Berufung
Freiburg hätte gegen das jetzige Urteil innerhalb eines Werktages noch einmal Berufung einlegen können, wird aber darauf verzichten.
„Nach Prüfung der Urteilsgründe wird der SC Freiburg keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen“, teilten die Freiburger in einem Statement mit.
Die Freiburger betonten aber auch: „Abschließend stellt sich nach dem Urteil und den damit zusammenhängenden Abläufen weiter die Frage, ob die bestehende Verfahrensregelung auch künftig in dieser Form sachgerecht ist.“