Der Streit zwischen dem SV Babelsberg und dem Nordostdeutschen Fußballverband geht in die nächste Runde.
Fehlerhaftes Urteil gegen Babelsberg
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Die Parole "Nazischweine raus" eines Anhängers der Babelsberger ist nicht Grund für die Strafe gegen den Regionalligisten. Gegenüber der Fussball Bild bestätigte Stephan Oberholz, der Sprecher des NOFV-Sportgerichts: "Nicht der Ruf wurde bestraft. Das war ein stilistischer Fehler in der Urteilsbegründung."
Die Strafe in Höhe von 7340 Euro wurde demnach aufgrund des Abbrennens von Pyrotechnik im Spiel gegen Energie Cottbus im Februar 2017 verhängt.
Babelsberg weigert sich zu zahlen
Der SV Babelsberg weigert sich die Straf-Zahlung an den Verband zu leisten. Nach zwei Mahnungen hatte sich der Verein bewusst der Zahlung wiedersetzt. Babelsberg störte sich vor allem daran, dass in der ursprünglichen Urteilsbegründung aufgeführt wurde, dass ein Babelsberger Fan als Reaktion auf rassistische und antisemitische Schmähungen einiger Cottbuser "Nazischweine raus" gerufen habe.
"Wir werden die Aufforderung ausgiebig prüfen. Doch ich sehe bei den permanenten Lügen des NOFV wenig Chancen auf eine Einigung", hatte der Babelsberger Vorstand auf der Vereins-Internetseite mitgeteilt: "Vielmehr fühlen wir uns durch die jüngsten Erklärungen des Verbandes, die wiederholt unwahr sind, bestärkt, dass wir uns im Recht befinden und vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich sein werden."
Im Falle einer Verfahrens-Eröffnung würde dem Klub eine Spielsperre bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten drohen.
Bis zum 14. Februar will der NOFV gemeinsam mit dem Regionalligisten eine Lösung finden.