Die umstrittene und vieldiskutierte Trainingsmethode des Touchierens von Pferden im Sprung soll in Deutschland künftig verboten sein.
Reitsport: Touchieren in Deutschland verboten - Reiterverband will Pferdebeine schützen
Reitsport-Änderung zum Schutz der Tiere
Das Präsidium der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN folgte mit diesem Beschluss der einstimmigen Empfehlung seiner Kommission Ausbildungsmethoden.
„Das FN-Präsidium wird im FN-Beirat Sport den Antrag stellen, ein Verbot des Touchierens am Sprung auch im Training in das Turniersport-Regelwerk Leistungsprüfungsordnung aufzunehmen“, teilte die FN am Donnerstag mit.
Reitsport: Das hat es mit dem Touchieren auf sich
Beim Touchieren handelt es sich um das leichte Berühren der Pferdebeine beim Sprung, die Touchierstange darf ein maximales Gewicht von 2000 Gramm bei 3 Meter Länge haben, sie muss rund und glatt sein und aus nicht splitterndem Material bestehen.
Die Touchierstange dürfe nur von sehr erfahrenen, routinierten Pferdefachleuten bedient werden, „die über genügend Gefühl, Sensibilität und Erfahrung verfügen“, heißt es in den Richtlinien der FN.
Das Thema war zuletzt nach einem TV-Beitrag von RTL um angebliches Barren der Springpferde auf dem Hof des viermaligen Olympiasiegers Ludger Beerbaum in Riesenbeck erneut in die Diskussion geraten.
Ludger Beerbaum wehrt sich gegen Vorwürfe
Darin wird Beerbaum vorgeworfen, die seit 30 Jahren verbotene Methode des Barrens bei seinen Pferden angewendet zu haben. Beim Barren wird dem Pferd beim Überqueren des Hindernisses nach einer Ausholbewegung eine lange Holzstange gegen die Vorderbeine geschlagen.
Beerbaum versicherte allerdings, dass die bei RTL gezeigten Bilder mit Barren nichts zu tun haben: „Es handelt sich dabei um erlaubtes Touchieren, das von einem erfahrenen, routinierten Pferdefachmann durchgeführt wurde.“
Es sei nicht die Aufgabe der FN-Kommission Ausbildungsmethoden, diese Bilder juristisch zu bewerten, teilte die FN am Donnerstag mit: "Die FN prüft weiter, ob sich aus den Bildern der Vorwurf einer Verletzung der Leistungsprüfungsordnung ergibt, und wird sich zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern."