Julia Simon darf aufatmen: Nachdem der Biathlon-Star vom französischen Wintersportverband wegen des Kreditkartenskandals für sechs Monate (fünf davon auf Bewährung) gesperrt wurde, hat die Biathlon Integrity Unit (BIU) von einer weiteren Strafe abgesehen.
Biathlon: Weitere Strafe? Simon-Urteil verkündet
Weitere Strafe? Klarheit für Simon
Es wurde verkündet, dass die BIU keine weiteren Schritte gegen die 29-Jährige einleiten wird, denn man sei „zufrieden“, wie die Angelegenheit vom französischen Gericht sowie dem nationalen Skiverband gelöst wurde.
Angemessenes Strafmaß für Biathlon-Star
Nachdem das Gericht in Albertville das Urteil über die Sperre verkündet hatte, beschäftigte sich die BIU intensiv mit dem Fall und kam zum Entschluss, dass die ausgesprochene Sperre ein angemessenes Strafmaß ist.
Noch Ende Oktober sprach der BIU-Vorsitzende Greg McKenna davon, dass es eine Bandbreite an Sanktionen für Simon geben könnte. Damals war von „einer Rüge oder Verwarnung bis hin zu einer Sperre“ die Rede.
Simon legt vor Gericht ihr Geständnis ab
Verpassen wird die Top-Athletin lediglich den Weltcup-Auftakt am 29. November im schwedischen Östersund. Die zweite Etappe findet vom 12. bis 14. Dezember in Hochfilzen, Österreich, statt. Zusätzlich zur Sperre wurde Simon nach ihrer Anhörung vor der Nationalen Disziplinarkommission des FFS zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt, von der 15.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Simon hatte am 24. Oktober vor Gericht gestanden, ab 2021 wiederholt die Bankkarten ihrer Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet und eines Physiotherapeuten des französischen Teams für Einkäufe im Gesamtwert von bis zu 2400 Euro benutzt und kleinere Geldbeträge (zwischen 20 und 50 Euro) gestohlen zu haben. Nach dem Geständnis und einer öffentlichen Entschuldigung wurde Simon zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt.