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Cristiano Ronaldo muss nach Vergewaltigungsvorwürfen DNA-Test machen

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Cristiano Ronaldo muss nach Vergewaltigungsvorwürfen DNA-Test machen

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Ronaldo muss DNA-Test machen

Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Cristiano Ronaldo reißen nicht ab. Die Polizei von Las Vegas ordnet an, dass der Portugiese nun seine DNA abgeben muss.
Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Ronaldo reißen nicht ab. Nun muss der Superstar eine DNA-Probe abgeben.
Gabriel Skoro
Gabriel Skoro
von SPORT1

Der Wirbel um die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Cristiano Ronaldo lässt nicht nach. Wie The Wall Street Journal unter Berufung auf Strafverfolgungsbeamte berichtete, sollen die Behörden in Las Vegas nun angeordnet haben, dass der portugiesische Superstar sich einem DNA-Test unterziehen muss. 

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Die Polizei möchte demnach überprüfen, ob seine DNA mit den Spuren am Kleid von Kathryn Mayorga, die im September schwere Vorwürfe gegen Ronaldo erhoben hatte, übereinstimmt.

Weder das Las Vegas Police Department noch Mayorgas Anwalt wollten auf Nachfrage des US-amerikanischen Magazins Stellung dazu nehmen. Ronaldos Anwalt Peter S. Christiansen erklärte gegenüber BBC Sport, es sei ein "ganz normaler Vorgang".

Schwere Vorwürfe gegen Ronaldo

Ronaldo wird vorgeworfen, Mayorga 2009 in einem Hotelzimmer in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Der Juve-Star weist die Vorwürfe vehement von sich und beteuerte stets seine Unschuld. Ronaldo hatte sexuelle Kontakte mit der Frau eingeräumt, alles sei aber einvernehmlich geschehen.

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Schon vor knapp zwei Jahren hatte der Spiegel auf Grundlage der Football-Leaks-Dokumente darüber berichtet, dass der fünfmalige Weltfußballer der Frau 375.000 US-Dollar zahlte, damit sie über die Vorgänge schweigt.

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Verjährung bei Vergewaltigungen ausgeschlossen

Mayorga erklärte, sie habe die Vereinbarung damals nur aus Angst um sich und um ihre Familie unterschrieben. Doch das Papier und die Zahlung hätten ihr nicht geholfen, die Geschehnisse zu verarbeiten. Ihren Job als Grundschullehrerin habe sie aufgeben müssen.

Nach dem Gesetz von Nevada gibt es keine Verjährungsfrist für Ermittlungen in Bezug auf Vergewaltigungsansprüche.

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