Um das Schiedsgerichtsverfahren wegen der Ausnahmegenehmigung für Klubchef Martin Kind (75) zur Übernahme von Hannover 96 herrscht Verwirrung.
96: Verwirrung um 50+1-Antrag
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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte am Dienstag einen Bericht der Bild, demzufolge das Verfahren vor der Einstellung stünde, beim Sport-Informations-Dienst (SID) bestätigt. Nur einen Tag später erklärte der Verein selbst in einer offiziellen Mitteilung, dass dies nicht der Fall sei.
"Diesen Darstellungen widersprechen wir vollumfänglich", erklärte der Klub. Aktuell, so in der Erklärung weiter, gebe es "vertrauliche und vertrauensvolle Gespräche" zwischen den neu gewählten Vereinsgremien und der Profiabteilung. Bis zu deren Abschluss habe man den Ausnahmeantrag zur 50+1-Regel zurückgestellt.
Laut Bild-Bericht hatte Kind selbst den Antrag gestellt, das Verfahren ruhend zu stellen. Auch der Verein habe das Schiedsgericht angeblich darüber informiert, dass der Antrag ruhen soll.
Die DFL hatte im Juni 2018 den Antrag von Hannover und Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Dem Klubchef war es dadurch nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.
Verhandlungen ziehen sich seit sechs Monaten hin
Der 75 Jahre alte Unternehmer hatte sich anschließend an das Schiedsgericht gewandt. Seit über sechs Monaten wird dort unter dem Vorsitz des Ex-Verfassungsrichters Udo Steiner verhandelt.
Das Schiedsgericht wollte die Entwicklung bei der Mitgliederversammlung bei Hannover 96 am 23. März abwarten. Da es auf dieser zu einem deutlichen Sieg der Opposition kam, war die Situation unklarer denn je. Nach Bild-Informationen haben die neu gewählten Gremien Kind nun aufgefordert, das Verfahren vor dem Schiedsgericht ruhend zu stellen.
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Dass der Antrag angenommen wird, war laut Steiner nur noch Formsache: "Es fehlt noch die Zustimmung des Ligaverbandes als Beklagter. Auch muss das Schiedsgericht noch beraten. Aber es sieht danach aus, dass das Verfahren zunächst ruhen wird." Nun geht es stattdessen in die nächste Runde.