Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 ist mit seinem Antrag, die Erstrundenpartie im DFB-Pokal gegen Dynamo Dresden am 18. August zu verlegen, endgültig gescheitert.
Pokal-Terminierung: Mainz scheitert auch vor DFB-Bundesgericht
Mainz scheitert vor DFB-Bundesgericht
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies die Verwaltungsbeschwerde der Rheinhessen zurück, dies gab der FSV am Dienstag bekannt. Somit wird die Partie zum ursprünglichen Termin um 18.00 Uhr in Dresden angepfiffen.
Mammut-Programm zu Saisonauftakt
Für das Team von Trainer Bo Henriksen bedeutet dies, dass es durch die Teilnahme an den Playoffs zur Conference League zum Saisonauftakt fünf Spiele in 14 Tagen absolvieren muss.
Das Bundesgericht begründete die Zurückweisung der Mainzer Beschwerde damit, dass bei der Ansetzung der Partie von Seiten der mit dem Einspruch des Vereins befassten Fachgruppe Spielbetrieb kein Ermessensfehler begangen worden.
Heidel von Urteil „sehr enttäuscht“
Eine Verlegung der Partie habe auch die Fachgruppe Spielbetrieb für sportlich sinnvoll gehalten, diese sei ohne Zustimmung von Dynamo Dresden aber nicht möglich gewesen.
Christian Heidel, Vorstand Sport und Kommunikation bei den Nullfünfern, zeigte sich „sehr enttäuscht“ über das Urteil. Es sei „zum deutlichen Wettbewerbsnachteil des einzigen Vereins, der den deutschen Fußball in der Conference League vertritt“.
Kritik an Fachgruppe Spielbetrieb
Zudem kritisierte er die Fachgruppe Spielbetrieb, diese gebe „im aktuellen Vorgang kein gutes Bild ab. Aufgrund der bekannten zeitlichen Beschränkungen für die Austragung der Partie in Dresden und unserer Teilnahme in der Conference League hätte bereits im Vorfeld eine Lösung für diese Auslosung avisiert werden müssen“, sagte Heidel.
Auch anschließend habe der Verein „zu keinem Zeitpunkt das Gefühl gehabt, die Fachgruppe sei konstruktiv an einer Lösung im Sinne des Sports interessiert.“
Mainz schon zuvor abgewiesen
Mit der Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht hatte Mainz 05 in letzter Instanz versucht, eine Lösung für den aus Sicht des Vereins zu eng getakteten Spielbetrieb zu erwirken.
Zuvor waren bereits sowohl der Antrag auf Verlegung der Partie bei Dynamo Dresden als auch die darauffolgende Beschwerde gegen diese Entscheidung abgewiesen worden.