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Frauen-EM: Rätsel um Sperre nach kuriosem deutschen Platzverweis

Erstes Urteil nach Hendrich-Rot

Frühestens am Dienstag wird feststehen, wie lange die Kathrin Hendrich dem deutschen Team fehlen wird.
DFB-Sportdirektorin Nia Künzer hat Kathrin Hendrich nach ihrer Roten Karte im EM-Viertelfinale gegen Frankreich verteidigt. Für sie liegt keine Absicht vor.
Frühestens am Dienstag wird feststehen, wie lange die Kathrin Hendrich dem deutschen Team fehlen wird.

Nationalspielerin Kathrin Hendrich kann nach ihrem Platzverweis im EM-Viertelfinale weiter auf eine mögliche Endspielteilnahme hoffen. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitteilte, soll die Defensivspielerin laut UEFA für „mindestens ein Spiel gesperrt“ werden, also für das Halbfinale am Mittwoch (21 Uhr im SPORT1-LIVETICKER) gegen Weltmeister Spanien.

Bis 11.00 Uhr am Dienstag wird der DFB fristgemäß eine schriftliche Stellungnahme zum viel diskutierten Vorgang einreichen, im Anschluss daran wird eine abschließende Entscheidung erwartet.

Hendrich hatte bei einem Zweikampf im Strafraum abseits des Balles Französin Griedge Mbock am Zopf gehalten. Schiedsrichterin Tess Olofsson (Schweden) sah sich die Aktion nach einem VAR-Hinweis an und entschied auf Platzverweis sowie Elfmeter.

DFB-Verteidigerin in Haaren „hängen geblieben“

„Wir möchten auf jeden Fall unterstreichen, dass keine Absicht vorliegt und Kathy beim Versuch, Kontakt aufzunehmen in der Box, durch die Haare streift und dabei hängen geblieben ist“, hatte DFB-Sportdirektorin Nia Künzer am Sonntag gesagt.

Bundestrainer Christian Wück muss gegen Spanien zudem auf die gelbgesperrte Sjoeke Nüsken verzichten, Sarai Linder fällt aufgrund einer Sprunggelenksverletzung aus. Carlotta Wamser steht hingegen wieder zur Verfügung, die Rechtsverteidigerin war nach ihrer Roten Karte beim Gruppenfinale gegen Schweden (1:4) nur für das Viertelfinale gegen Frankreich (6:5 i.E.) gesperrt worden.