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Michael Kraus ist freigesprochen

Michael Kraus ist freigesprochen

Die Anti-Doping-Kommission spricht Michael Kraus vom Vorwurf eines Versäumnisses frei. Eine defekte Klingel könnte Schuld sein.
Rückraumspieler Michael Kraus wurde 2007 mit Deutschland Handball-Weltmeister
© imago
Die Anti-Doping-Kommission spricht Michael Kraus vom Vorwurf eines Versäumnisses frei. Eine defekte Klingel könnte Schuld sein.

München - Die Hängepartie um Michael "Mimi" Kraus ist beendet.

Der ehemalige Handball-Weltmeister vom Bundesliga-Klub Frisch Auf Göppingen ist nach seinem Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien überraschend freigesprochen worden.

Das gab die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes (DHB) nach einer nicht öffentlichen Sitzung bekannt.

Die Entscheidung erfolgte einstimmig.

Damit ist die am 21. Juli verhängte vorläufige Suspendierung des Nationalspielers aufgehoben. Kraus ist somit am kommenden Wochenende in der DKB HBL wieder spielberechtigt. Auch könnte er vom neuen Bundestrainer Dagur Sigurdsson auch für die Weltmeisterschaft in Katar (15. Januar bis 1. Februar) nominiert werden.

"Beim Kontrollversäumnis am 20. November 2013 ist Michael Kraus kein Verschulden nachzuweisen. Damit gibt es keine Grundlage für eine Sperre", sagte Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht und Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission.

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Da ein Strafmaß für die Missed-Test-Regel nicht vom Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA vorgegeben wird, wurde der Fall Kraus in einem verbandsinternen Disziplinarverfahren verhandelt. Für Kraus sagte dessen Freundin als Entlastungszeugin aus.

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Die NADA kann Einspruch gegen das Urteil des DHB einlegen. In nächster Instanz müsste das deutsche Sport-Schiedsgericht über den Fall entscheiden, danach bliebe noch der Weg vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS.

"Die NADA wird nun die Urteilsbegründung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes abwarten, um diese in Zusammenarbeit mit der WADA eingehend zu prüfen und dann entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden", sagte NADA-Vorstand Lars Mortsiefe.

Am 20. November 2013 hatte ein NADA-Kontrolleur Kraus nicht an seiner angegebenen Adresse angetroffen. Der Spielmacher sagte in der Anhörung aus, kein Klingelzeichen gehört zu haben. Der als Zeuge gehörte Kontrolleur habe in der Verhandlung nicht ausschließen können, dass die Klingel nicht funktionsfähig gewesen war, teilte der DHB mit.

 

Der Kontrolleur habe ebenso wenig wie Kraus' Lebensgefährtin ein Klingelzeichen wahrgenommen. Zudem hätten die Gesamtumstände wie der Reihenhaus-Neubau mit zahlreichen noch laufenden Installationsarbeiten für Kraus gesprochen, hieß es. Angesichts dieser Sachlage könne man Kraus kein Versäumnis vorwerfen.

Als Nationalspieler zählt Kraus zum nationalen Testpool der NADA (BERICHT: Dopingjagd bis hinter die Haustür).

Zu diesem Kreis gehörende Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations und Management System (ADAMS) einzugeben.

Änderungen der Angaben sind unverzüglich anzuzeigen und in ADAMS zu aktualisieren. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten.

Zuletzt war auch Volleyball-Nationalspieler Philipp Collin wegen eines ähnlichen Vergehens vom Deutschen Volleyball-Verband (DVV) suspendiert worden.

Der 23 Jahre alte Mittelblocker verpasst damit auch die Weltmeisterschaft vom 30. August bis 21. September in Polen.

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