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Fußball: Deutscher Staat darf Hooligans Ausreise zu Auslandsspielen verweigern

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Fußball: Deutscher Staat darf Hooligans Ausreise zu Auslandsspielen verweigern

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Staat darf Hooligans stoppen

Die Reise gewaltbereiter Fans zu Spielen im Ausland stellt die Polizei häufig vor Probleme. Ein Gerichtsurteil hilft dem Staat nun im Kampf gegen Hooligans.
Gewaltbereiten Fans wird die Ausreise künftig erschwert
Gewaltbereiten Fans wird die Ausreise künftig erschwert
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Der deutsche Staat darf aktenkundigen Fußball-Hooligans die Ausreise zu Spielen im Ausland verweigern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor.

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Außenansicht des Giuseppe Meazza Stadions in Mailand
People walk past concrete barriers placed at the entrance of the Giuseppe Meazza Stadium in Milan on August 27, 2017. / AFP PHOTO / Marco BERTORELLO        (Photo credit should read MARCO BERTORELLO/AFP/Getty Images)
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Das Gericht hatte die Klage eines Anhängers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen einer ihm von Bundesbeamten untersagten Reise nach Zypern abgewiesen und die Maßnahme für rechtmäßig erklärt.

Der Kläger, selbst Mitglied der aktiven Fanszene des Drittligisten SV Waldhof Mannheim, hatte im November 2018 das Europa-League-Spiel von Eintracht Frankfurt bei Apollon Limassol besuchen wollen. Weil er zwischen 2015 und 2017 mit mehreren Gewaltdelikten im Umfeld von Fußball-Spielen auffällig geworden war, wurde er bei einer Ausreisekontrolle aufgehalten.

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Wegen seiner für die ausgefallene Reise aufgebrachten Kosten hatte der Kläger 300 Euro verlangt, zusätzlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 350 Euro gefordert.

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Laut des Gerichts habe die begründete Gefahr bestanden, dass er bei dem Fußballspiel Gewalttaten hätte begehen können. Damit hätte er dem Ansehen der Bundesrepublik schweren Schaden zufügen können, weshalb die Ausreise zu untersagen war.