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Warum das Wort „Casino“ für Anbieter von virtuellen Automatenspielen verboten ist

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Warum das Wort „Casino“ für Anbieter von virtuellen Automatenspielen verboten ist

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Warum das Wort „Casino“ für Anbieter von virtuellen Automatenspielen verboten ist

Ist dir schon mal aufgefallen, dass auf vielen Webseiten seit neuestem öfter die Rede von „virtuellem Automatenspiel“ ist? Der Glücksspielstaatsvertrag [1] verbietet es solchen Anbietern sich oder ihr Angebot „Casino“ zu nennen. Warum das so ist und was das bedeutet, erklären wir in diesem Artikel!
Onlineanbieter dürfen das Wort „Casino“ nicht mehr verwenden
Onlineanbieter dürfen das Wort „Casino“ nicht mehr verwenden
© Imago
Bjarne Lassen
Bjarne Lassen

Warum ist das Wort „Casino“ für virtuelle Automatenspiele verboten?

Das Wort „Casino“ oder „Online-Casino“ darf seit Inkrafttreten des deutschen Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 von den Anbietern von virtuellen Automatenspielen nicht mehr im Zusammenhang mit deren Veranstaltung und deren Eigenvertrieb verwendet werden.

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Das Ziel dieser Regelung ist es, eine Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien von Glücksspielen zu treffen:

  1. virtuelles Automatenspiel: digitale Simulationen von Spielautomaten („Slots“)
  2. Online-Casinospiele: Simulationen von Casino-Tischspielen wie Roulette und Blackjack

Was ist virtuelles Automatenspiel?

Virtuelles Automatenspiel ist die Bezeichnung für „Online-Slots“ oder die Spiele in „Online-Spielotheken“. Damit sind digitale Spiele gemeint, die den Spielen an klassischen Spielautomaten nachempfunden sind. Charakteristisch für virtuelles Automatenspiel sind die drehenden Walzen in drei oder mehr Spalten.

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Was sind „Online-Casinospiele“?

Ein Online-Casino ist eine Glücksspiel-Webseite, auf der Simulationen von Spielen angeboten werden, die normalerweise nur in einem stationären Casino bzw. einer Spielbank gespielt werden. Dazu gehören vor allem Blackjack, Roulette und weitere Tischspiele.

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Warum ist eine Unterscheidung wichtig?

Die Unterscheidung zwischen virtuellem Automatenspiel und Online-Casinospielen wie sie §22a Absatz 2 GlüStV vorsieht, wird damit begründet, dass „Online-Casinospiele aufgrund dessen besonderer Gefährlichkeit Veranstaltern mit einer Erlaubnis nach §22c vorbehalten“ sind.

Die ‚besondere Gefährlichkeit‘ soll sich insbesondere auf die hohe Manipulationsanfälligkeit der Bankhalterspiele wie Roulette oder Blackjack, beziehen, die bei Online-Casinospielen überwiegend vom Veranstalter ausgeht.

Der Gesetzgeber sieht also eine größere Manipulationsgefahr bei Tischspielen wie Roulette und Blackjack und ist darauf bedacht, diese deswegen als „Casinospiele“ oder „Bankhalterspiele“ vomvirtuellen Automatenspiel abzugrenzen.

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Fakt ist, dass die Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland erlaubnisfähig ist. Online-Casinospiele sind bis jetzt (Stand: April 2023) noch nicht umgesetzt worden.

💡 Anspruch und Wirklichkeit „Casino“?

Obwohl es dem Gesetzgeber Recht wäre, wenn Online-Anbieter von Glücksspielen nicht mehr das Wort „Casino“ verwenden würden, ist das aus dem Sprachgebrauch der Menschen nicht so leicht zu entfernen. Die gesetzgeberische Intention der Abgrenzung von „Casino-Spielen“ von „virtuellen Automatenspielen“ durch alleiniges Untersagen der Verwendung von „Casino“ widerspricht allerdings dem gängigen Sprachgebrauch der Nutzer und damit der Realität.

Sprich mal selbst die Worte „virtuelles Automatenspiel“ und „Online-Casino“ im Vergleich aus! Welcher Begriff geht dir leichter über die Lippen?

Die Zahlen legen nahe, dass die von Juristen gewählte Formulierung in der Praxis keine Anwendung findet.

Laut der Webseite Ubersuggest [2] wird der Begriff „Online Casino“ rund 90.000 pro Monat im Internet gesucht.

Im Gegensatz dazu gibt es bei Suchanfragen zum Thema „virtuellem Automatenspiel“ überhaupt keine Daten.

Selbst das Wort „Automatenspiel“ alleine wird nur knapp 2.000 Mal pro Monat gesucht und damit sind nicht direkt die Online-Varianten gemeint, was bei Online-Casinos schon der Fall ist.

Klar ist damit, ist der Nutzer auf der Suche nach einem (legalen) Angebot von „virtuellem Automatenspiel“ so wird er diesen Begriff sicherlich nicht in die Suchmaske eingeben, sondern immer auf den Begriff des „Casinos“ zurückgreifen.Zwangsläufig wird er damit immer auf illegale Angenbote weitergeleitet.Es ist fraglich, ob sich der Begriff „virtuelles Automatenspiel“ in der Umgangssprache überhaupt jemals etablieren wird oder der Gesetzgeber einen Begriff geschaffen hat, der nur in der Bürokratie und in vereinzelten Medien vorkommt. Der gesetzgeberische Wille gerade legale Angebote zu schaffen und zu fördern, wird damit vollständig torpediert.

Die Auswirkungen des Verbots für Glücksspielanbieter

Für Anbieter von virtuellen Automatenspielen bedeutet das Verbot, dass sie ihre Angebote nicht mehr als „Online-Casinospiele“ oder sich selbst als „Casinos“ bezeichnen dürfen. Stattdessen müssen sie auf den Begriff „virtuelles Automatenspiel“ ausweichen. Die Auswirkungen auf das Marketing sind noch nicht ganz absehbar, aber es könnte zu Veränderungen im Markenauftritt der Anbieter kommen. So bezeichnen einige Anbieter mit deutscher Glücksspiellizenz ihr Angebot auf der Webseite als „Online-Slots“ oder „Online-Spielothek“ und erwähnen nur im Kleingedruckten die Bezeichnung „virtuelles Automatenspiel“.

Wettbewerbsnachteil gegenüber illegalen Glücksspiel-Anbietern

Durch das Verbot gegenüber den Anbietern, das legale Glücksspiel-Angebot in Deutschland als „Online Casino“ zu bezeichnen, schafft der Gesetzgeber einen Wettbewerbsnachteil dieser gegenüber den illegalen Glücksspiel-Anbietern im Ausland.

Unternehmen mit Sitz auf Malta oder anderen Inseln bezeichnen sich nach wie vor als Online-Casinos und profitieren davon, dass Anbieter von virtuellen Automatenspielen mit deutscher Glücksspiel-Lizenz diese Begriffe nicht mehr auf ihrer Webseite verwenden dürfen.

Die Webseiten, die den Begriff „Online-Casino“ verwenden, haben bessere Chancen zu diesem Suchbegriff auch in den Suchergebnissen von Internet-Suchmaschinen wie Bing und Google weiter oben angezeigt zu werden. Und das ist bei 90.000 Suchanfragen pro Monat einer der lukrativsten Marketing-Kanäle für die Anbieter.

Was sind die Folgen des „Casino“-Verbots?

Mit einem Verbot des Wortes „Online-Casino“ für Anbieter von virtuellen Automatenspielen mit Lizenz in Deutschland, erreicht der Glücksspielstaatsvertrag, dass legale Anbieter weniger Reichweite in Internet-Suchmaschinen erhalten als die nicht-lizensierten und damit in Deutschland illegalen Online-Glücksspielanbieter aus Malta, Gibraltar oder Curacao.

Dadurch reduzieren sich die steuerpflichtigen Gewinne der legalen Anbieter, die Einsätze bei ausländischen illegalen Anbietern gehen am deutschen Fiskus vorbei. Der eigentliche Zweck des Glücksspielstaatsvertrages der „Kanalisierungswirkung“ auf legale Angebote in Deutschland wird damit fast vollständig verfehlt.

Das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel des „Spielerschutzes“ dürfte damit ebenfalls nicht erreicht werden, da die Internetnutzer offensichtlich (noch) nicht den Unterschied zwischen „Online-Casinos“ und „virtuellen Automatenspielen“ kennen. Einfluss der Medien

Es könnte noch Jahre dauern, bis der Begriff „virtuelles Automatenspiel“ das „Online-Casino“ in der Anzahl der Suchen bei Internet-Suchmaschinen überholt.

Zur Erinnerung: Aktuell steht es 90.000 zu 0 für das Online-Casino.

Diese Überlegung haben die verantwortlichen Politiker und Juristen bei der Gesetzgebung allerdings höchstwahrscheinlich vernachlässigt.

Quellen:

  1. Glücksspielstaatsvertrag
  2. Ubersuggest