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Benfares positiv getestet: NADA bestätigt Anzeige

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Benfares positiv getestet: NADA bestätigt Anzeige

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Fall Benfares: Anzeige bestätigt

Der positive Doping-Befund von Sara Benfares hält die deutsche Leichtathletik weiter in Atem. Nun nimmt die NADA bei SPORT1 Stellung zum Thema - und bestätigt die Anzeige gegen die Läuferin.
Sara Benfares drohen nach einem positiven Doping-Befund strafrechtliche Konsequenzen
Sara Benfares drohen nach einem positiven Doping-Befund strafrechtliche Konsequenzen
© IMAGO/Beautiful Sports
SPORT1
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von SPORT1

Der Wirbel um den positiven Doping-Test von Sara Benfares reißt nicht ab. Der deutschen Leichtathletin drohen nun sogar strafrechtliche Konsequenzen.

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Einen entsprechenden Bericht des Saarländischen Rundfunks bestätigte eine NADA-Sprecherin auf SPORT1-Nachfrage: „Bei einer Dopingkontrolle wurde in der Probe der Athletin EPO und Testosteron nachgewiesen, beides sogenannte nicht-spezifische Substanzen. Die NADA hat daher nach dem Anti-Doping-Gesetz Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.“

Somit droht Benfares nicht nur eine Doping-Sperre von vier Jahren, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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NADA lässt Dauer des Doping-Verfahrens gegen Benfares offen

Weitere Details zu dem Fall wollte die NADA mit dem Verweis auf das laufende Ergebnismanagementverfahren nicht kommentieren. Auch die Länge des Verfahrens ist laut der Anti-Doping-Agentur ungewiss. „Das ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich“, erklärte die NADA.

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Dabei dürfte es nicht zuletzt auch um die mögliche Krebserkrankung der 22-Jährigen gehen. Laut einem Bericht des auf Doping-Themen spezialisierten Leichtathletik-Portals Spe15 soll Benfares Knochenkrebs und daher ärztlich angeordnet EPO und Testosteron genommen haben.

Eine mögliche Ausnahmegenehmigung, eine sogenannte TUE, hatte sie allerdings bis zum Positivtest nicht beantragt, ein rückwirkender Antrag ist aber durchaus möglich. So heißt es in den Statuten der NADA, dass „eine Athletin eine rückwirkende medizinische Ausnahmegenehmigung für die medizinische Anwendung einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode beantragen und erhalten [kann], wenn es nach Sinn und Zweck des NADC offenbar ungerecht wäre, eine rückwirkende medizinische Ausnahmegenehmigung nicht zu erteilen“.

Ob die Regelung aber in diesem spezifischen Fall Anwendung findet, konnte die NADA-Sprecherin SPORT1 nicht bestätigen.