Home>Olympia>

Speerwerferin Katharina Molitor reicht Einstweilige Verfügung ein

Olympia>

Speerwerferin Katharina Molitor reicht Einstweilige Verfügung ein

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Molitor klagt gegen Olympia-Ausbootung

Katharina Molitor macht im Kampf um einen Startplatz in Rio ernst. Die vom DOSB nicht nominierte Speerwerferin wehrt sich gerichtlich.
Katharina Molitor will ihren Titel bei der Leichtathletik-WM verteidigen
Katharina Molitor will ihren Titel bei der Leichtathletik-WM verteidigen
© Getty Images

Im Streit um ihre Nicht-Nominierung für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro hat Speerwurf-Weltmeisterin Katharina Molitor eine Einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) beantragt.

{ "placeholderType": "MREC" }

Den entsprechenden Vorgang vor dem zuständigen Landgericht Frankfurt bestätigte ihr Anwalt Paul Lambertz.

Frist verstrichen

Molitor hatte dem DOSB bis Mittwochnachmittag um 15.00 Uhr eine Frist gesetzt, um sie doch noch ins Olympiateam zu berufen. Bis Donnerstagmittag hatte sich der DOSB aber weder bei der Athletin noch bei ihrem Rechtsanwalt gemeldet.

"Das zeugt von einem Umgang des DOSB mit seinen Athleten, der nicht auf Augenhöhe ist", echauffierte sich Lambertz: "Der propagierte Fair-Play-Gedanke wird scheinbar nicht von allen gelebt."

{ "placeholderType": "MREC" }

Obergföll nominiert

Anstelle von Molitor hatte der DOSB am Dienstag als dritte Speerwerferin neben der deutschen Meisterin Christin Hussong und EM-Zweiten Linda Stahl die ehemalige Weltmeisterin Christina Obergföll nominiert.

Lesen Sie auch

Diese hatte dem Dachverband ebenfalls mit einer Klage gedroht, falls sie nicht ins Team berufen werden sollte. "Ich hoffe nicht, dass der DOSB sich diesem Druck gebeugt hat. Ausschließen kann ich es aber nicht", hatte Molitor gesagt.

Sollte der Einstweiligen Verfügung stattgegeben werden, müsste der DOSB Katharina Molitor anstelle von Christina Obergföll für Rio nominieren. Es könnte auch noch zu einer mündlichen Verhandlung mit beiden Parteien kommen.

Als dritte Möglichkeit könnte die Richterin die Einstweilige Verfügung verwerfen. "Dann werden wir uns die Gründe anschauen und gegebenenfalls vor das Oberlandesgericht Frankfurt ziehen", sagte Lambertz.

{ "placeholderType": "MREC" }

Die Zeit drängt aber. Nominierungsschluss des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF für die Spiele in Rio ist am kommenden Montag.